Sonntag, 1. April 2012

Bildungspaket beim Bundesverfassungsgericht

Bildungspaket:

aktuelle MELDUNG vom O1. April 2012

Von der Leyens leeres Chancengleichheits-Versprechen

zum 1. Geburtstag beim Bundesverfassungsgericht

Landessozialgericht NRW macht den Weg frei für eine Entscheidung der Karlsruher Richter

Bereits am 24. Januar hatte Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren zweier nordrheinwestfälischer Klägerinnen gegen das sogenannte Bildungspaket in Karlsruhe persönlich übergeben

- zunächst erst einmal zur Parkstation des Allgemeinen Registers (Az: AR 595/12).

Jetzt hat am 30. März das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen

mit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs

endgültig den Weg frei gemacht, um die Übertragung vom Allgemeinen Register in das Verfahrensregister des BVerfG zu beantragen.

Damit werden erstmals – seit dem mit dem Hartz IV-Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) verkündeten

„Grundrecht“ auf „unverfügbares menschenwürdiges Existenzminimum“

und dem damit verbundenen Recht auf „Bildung und Teilhabe“ - die Fragen zur Überprüfung auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen,

- ob der – nach aktueller Ein-Jahres-Bilanz - hoffnungslos gescheiterte, durch das Bildungspaket

vom Gesetzgeber legitimierte Verstoß gegen Chancengleichheit, Datenschutz und den Schutz vor Diskriminierung

- mit dem Grundgesetz, den Europäischen sowie internationalen Rechtsnormen vereinbar ist.

Der Antrag auf Übertragung vom Allgemeinen in das Verfahrensregister wird kurzfristig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Über Einzelheiten und Hintergründe wird die Hartz4-Plattform morgen berichten.

Wiesbaden, 01. April 2012

Brigitte Vallenthin
Presse Hartz4-Plattform die Hartz IV-Lobby Fon 0611-1721221 Mobil 01525-3520721 info@hartz4-plattform.de
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