Freitag, 1. Februar 2013

Gesetzlicher Mindestlohn-Kämpfe mit!


Gesetzlicher Mindestlohn
Das Thema gesetzlicher Mindestlohn wird eine wichtige Rolle im Bundestagswahlkampf spielen.
Bei der SPD und den Grünen steht die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro im Zentrum ihrer Forderungen. 
Die Linkspartei tritt für zehn Euro ein. 

Auf Dauer ist ein gesetzlicher Mindestlohn unausweichlich.
 Es ist durchaus möglich, dass nach den Bundestagswahlen ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird.
 Mehr und mehr wird deswegen die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidend.
Deshalb ist es notwendig, unsere Argumente mit unserer Kampagne in der Vorwahlzeit deutlich zu machen. 
Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro liegt 
unter 
dem gegenwärtigen durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen. 
Das ergab unsere aktualisierte Berechnung.

größenreduzierte Ansicht des Transparentes
Ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro läge deutlich darüber. 
Allerdings nicht, wenn man einen Eckregelsatz von mindestens 500 Euro für notwendig hält. 
Und das tun wir. 

Ein gesetzlicher Mindestlohn muss deutlich über dem Hartz-IV-Niveau liegen, das für notwendig gehalten wird.

 Das ist bei einem Eckregelsatz von 500 Euro nur der Fall, wenn der Mindestlohn von zehn Euro nicht mit Lohnsteuer belegt wird.
 In  Frankreich werden Einkommen unterhalb des Mindestlohns nicht besteuert. 
Wir haben also gute Argumente, dass es auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro lohnsteuerfrei ankommt. 
Daher rufen wir als Kampagnenrat 500-10 Euch dazu auf, den Monat Mai zum Aktionsmonat für
10 Euro lohnsteuerfreien gesetzlichen Mindestlohn 
zu machen. 
Bundesweit sollen in diesem Monat in möglichst vielen Städten und an möglichst vielen Orten Aktivitäten stattfinden.
Wir fordern als Existenzminimum für Alleinstehende ein:
Für Erwerbslose: mindestens 500 statt 382 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz,
für Erwerbstätige: mindestens 10 Euro/h lohnsteuerfreier gesetzlicher Mindestlohn, also ca. 1.300 Euro/Monat netto bei einer 38,5-Stunden-Woche. 
Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der gesetzliche Mindestlohn als Existenzminimum eines Erwerbstätigen auch noch mit Lohnsteuer belegt wird.

Damit sich möglichst viele Gruppen und Menschen an der Kampagne beteiligen können, stellen wir als Materialien wie gewohnt kostenlos zur Verfügung:
Die aktualisierte Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz und 10 Euro Mindestlohn: 
das aktualisierte Flugblatt für 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn:
die aktualisierte Unterschriftenliste:
(Bitte beachtet, dass Unterschriftenlisten seit März 2012 nur noch an die Adresse von Helmut Woda in der Redtenbacher Straße 20 in 76133 Karlsruhe gesendet werden können. Wenn Ihr ältere Ausdrucke der Unterschriftenliste habt, sendet sie bitte ebenfalls nur nach Karlsruhe!)
Außerdem stehen natürlich alle Materialien zur Verfügung, die Ihr auf unserer Internetseite findet:
darunter auch wieder das Transparent für 500/10 und unsere 10-Euro-Aufkleber. 

Wir schlagen allen Organisationen, welche die Forderungen der Bündnisplattform unterstützen, vor, sich dem Aktionsmonat anzuschließen. Große Organisationen können auch ihre Ortsgruppen oder entsprechende Untergliederungen zur aktiven Beteiligung auffordern.
Schon jetzt sammeln wir Ankündigungen für Aktionen vor Ort. Teilt sie uns mit, per E-Mail an die Adresse info@mindestlohn-10-euro.de! 

Lasst uns den Druck für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens zehn Euro (lohnsteuerfrei) weiter erhöhen! 

Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland) 
Frank Eschholz (Soziale Bewegung Land Brandenburg) 
Rainer Roth (Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne und Klartext e.V.) 
Frank Jäger (Tacheles Sozialhilfe) 
Edgar Schu und Helmut Woda (Aktionsbündnis Sozialproteste) 

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