Wehe wenn...
ihr einen Termin bei Euerer ARGE habt...
und diesen, wegen Krankheit nicht wahrnehmen könnt.
Jetzt drohen Sanktionen, wenn ihr "nur" eine "normale" AU Bestätigung vorgelegt habt!?!
Hartz IV Empfänger brauchen da schon ein wenig mehr
....als nur die übliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vom Arzt....
Immer mehr häufen sich Beschwerden, dass das Amt, ein normales Attest vom behandelten Arzt, nicht ausreichend anerkennen will.
Eine gesetzlich anerkannte Form der Krankmeldung, die bei jedem Arbeitgeber und überall sonst Gültigkeit hat, wird im Falle von Hartz IV abgewertet.
Tatsächlich... haben die findigen Amtsleute große Phantasie bewiesen, indem sie für Hartz IV Empfänger eine ganz neue Attest Bescheinigung kreiert haben, welche Ärtzte doch gefälligst, als Hartz4 Attest bereithalten sollten!
Diese neue Form der Krankmeldung nennt sich jetzt...
Bettlägerigkeitsbescheinigung!
Nur bei Vorlage einer solch benannten Arbeitsunfähigkeits Bescheinigung, braucht ihr nicht zu fürchten, dass Leistungen gekürzt werden, wenn ihr euere Termine-wegen Krankheit- nicht wahrnehmen könnt...
"Wirklich?"
...aber NEIN...natürlich ist das Blödsinn!
Wie vorab bemerkt, handelt es sich wieder einmal "NUR" um eine Schikane mehr...um einem HartzIV Empfänger, zustehende Leistungen kürzen zu können...
Sollte von Euch derartiges gefordert werden, dann wehrt Euch!
Sofort schriftlich Widerspruch einlegen und wie folgt begründen:
Laut Weisung der BA zu § 31 SGB II, Rz 31.14a, ist die Forderung nach einer „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ unzulässig.
Zitat:
"Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten „Bettlägrigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."
Wenn auf den Widerspruch ein negativer Bescheid folgt, sollte man Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
Auch wenn Gerichte gelegentlich für das Amt entscheiden, solltet Ihr alles versuchen, um Sanktionen zu bekämpfen...weil ohnehin jedes Gericht anders entscheidet und auch die "Fälle" sehr differenziert zu beurteilen sind!
...und...
jedes positive Urteil...nützt auch anderen Betroffenen!
...übrigens...
Den entsprechenden Auszug aus der Dienstanweisung...findet Ihr hier:
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...all-ALGeld.pdf
•Fassung vom 20.04.2009
Rz. 31.14a: Unzulässigkeit von „Bettlägerigkeitsbescheinigung•
Die fachlichen Hinweise betreffen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, deren Träger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit ist. Sie stellen verbindliche Weisungen dar.
Neben der Dienstanweisung kann man auch zusätzlich hierauf verweisen:
http://www.aerztekammer-bw.de/ueberu...hreiben/87.pdf
"Bettlägerigkeitsbescheinigung unter Punkt 2.03 !
Nur wer gegen Unrecht ankämpft, kann Unrecht besiegen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen