Hartz IV Empfänger erhalten ergänzenden Sozialhilfeleistungen für Haftpflicht- und Hausratversicherung!
Hartz 4 - Empfänger, können über die ergänzenden Sozialhilfeleistungen den Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung erstattet bekommen.
Wer Hartz IV erhält,
kann gemäß einem Urteil des
Sozialgerichtes Düsseldorf (Aktenzeichen: S29 SO 49/06 -1/08),
für seine Privathaftpflichtversicherung einen Beitrag bis 55,-€ jährlich und für eine
Hausratversicherug bis 80,-€ jährlich, bei der Arge geltend machen.
kann gemäß einem Urteil des
Sozialgerichtes Düsseldorf (Aktenzeichen: S29 SO 49/06 -1/08),
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