Warnung!
Ihr habt jetzt noch genau 8 Tage Zeit um Euere Überprüfugsanträge zu stellen!
Diese sollten unbedingt bis spätestens 8.02.2010 eingereicht werden!
Wenn Ihr im Falle eines positiven Urteils am 09.02.2010 rechtzeitig gehandelt habt, könnte es im Falle von Nachzahlungen auf Grund der Falschberechnung des Regelsatzes für Hartz IV Empfänger, einige Euros bringen, auf die Ihr sicher nicht verzichten könnt!
Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
Hartz4-Plattform und „Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattform, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum
08. Februar 2010
rückwirkende Überprüfungsanträge
in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen.
Entsprechend dem Vorlage-Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen -
also
die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II)
UND
die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die
Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben
und eine überHartz IV hinaus gehende
grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums
in Aussicht gestellt.
Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch
rückwirkende Ausgleichszahlungen
zu erhalten.
Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide
bis auf 4 Jahre zurückgehend
angefochten wurden.
Nach Information von Hartz4-Plattform und Sozialticker ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein.
Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits
eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge wurden
uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt:
www.hartz4-plattform.de .
Weitere Informationen und Hinweise dazu hat Thomas Kallay unter
http://www.chefduzen.de
zusammengestellt.
Quelle: Presseerklärug
Wiesbaden, 26. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Wer jetzt nicht handelt wird sich später vielleicht ärgern....
Was bringt die Zukunft???
Ihr habt jetzt noch genau 8 Tage Zeit um Euere Überprüfugsanträge zu stellen!
Diese sollten unbedingt bis spätestens 8.02.2010 eingereicht werden!
Wenn Ihr im Falle eines positiven Urteils am 09.02.2010 rechtzeitig gehandelt habt, könnte es im Falle von Nachzahlungen auf Grund der Falschberechnung des Regelsatzes für Hartz IV Empfänger, einige Euros bringen, auf die Ihr sicher nicht verzichten könnt!
Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
Hartz4-Plattform und „Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattform, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum
08. Februar 2010
rückwirkende Überprüfungsanträge
in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen.
Entsprechend dem Vorlage-Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen -
also
die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II)
UND
die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die
Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben
und eine überHartz IV hinaus gehende
grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums
in Aussicht gestellt.
Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch
rückwirkende Ausgleichszahlungen
zu erhalten.
Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide
bis auf 4 Jahre zurückgehend
angefochten wurden.
Nach Information von Hartz4-Plattform und Sozialticker ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein.
Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits
eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge wurden
uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt:
www.hartz4-plattform.de .
Weitere Informationen und Hinweise dazu hat Thomas Kallay unter
http://www.chefduzen.de
zusammengestellt.
Quelle: Presseerklärug
Wiesbaden, 26. Januar 2010
Brigitte Vallenthin
Wer jetzt nicht handelt wird sich später vielleicht ärgern....
Was bringt die Zukunft???
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