Immer öfter müssen ALG II Bezieher feststellen, dass der Hartz 4 Bescheid Fragen aufwirft.
Mal ist die zu erwartende Leistung zu gering berechnet oder wurde gar völlig entzogen, dann wieder werden Anträge abgelehnt sowie fehlerhafte Abzüge vorgenommen.
Sicher ist nur...dass "Fehler" niemals zu Gunsten des Bedürftigen gemacht werden!
Erschreckend ist die Masse an falschen Bewilligungsbescheiden, so dass man beinahe schon "System" dahinter vermuten kann. Gerade, weil ein Großteil der Betroffenen garnicht davon ausgeht, dass Entscheidungen eines Amtes anzuzweifeln sind, lässt sich erahnen, welch geringer Bruchteil von Betroffenen, diese überhaupt hinterfragt.
...und...
wieviele davon wiederum...dann tatsächlich ihre Rechte einklagen....steht ebenso in den Sternen.
Nur wenige wissen, was im Falle des Falles zu tun ist und fördern so...unbewusst...die Sparpolitik unserer Regierung.
Zu gerne wird in den Medien über gewisse Sozialschmarotzer berichtet, die es bestens verstehen sich Staatsgelder zu erschleichen
...aber...
hört man je etwas über diesen skandalösen Zustand...wie hier völlig legitim...der Notleidende amtsmissbraüchlich verarscht wird?
Wie viele Millionen Euros an vorenthaltenen Geldern verbleiben dadurch wohl in der stetig leeren Staatskasse???
Sollte man unsicher sein, ob der ALG ii Bescheid falsch ist, kann es sinnsvoll sein, diesen rechtlich prüfen zu lassen.
Als Betroffener müssen Sie handeln und Einspruch gegen den Hartz 4 Bescheid einlegen, denn nur dann, erhalten Sie das Geld, das ihnen zusteht.
Mal ist die zu erwartende Leistung zu gering berechnet oder wurde gar völlig entzogen, dann wieder werden Anträge abgelehnt sowie fehlerhafte Abzüge vorgenommen.
Sicher ist nur...dass "Fehler" niemals zu Gunsten des Bedürftigen gemacht werden!
Erschreckend ist die Masse an falschen Bewilligungsbescheiden, so dass man beinahe schon "System" dahinter vermuten kann. Gerade, weil ein Großteil der Betroffenen garnicht davon ausgeht, dass Entscheidungen eines Amtes anzuzweifeln sind, lässt sich erahnen, welch geringer Bruchteil von Betroffenen, diese überhaupt hinterfragt.
...und...
wieviele davon wiederum...dann tatsächlich ihre Rechte einklagen....steht ebenso in den Sternen.
Nur wenige wissen, was im Falle des Falles zu tun ist und fördern so...unbewusst...die Sparpolitik unserer Regierung.
Zu gerne wird in den Medien über gewisse Sozialschmarotzer berichtet, die es bestens verstehen sich Staatsgelder zu erschleichen
...aber...
hört man je etwas über diesen skandalösen Zustand...wie hier völlig legitim...der Notleidende amtsmissbraüchlich verarscht wird?
Wie viele Millionen Euros an vorenthaltenen Geldern verbleiben dadurch wohl in der stetig leeren Staatskasse???
Sollte man unsicher sein, ob der ALG ii Bescheid falsch ist, kann es sinnsvoll sein, diesen rechtlich prüfen zu lassen.
Als Betroffener müssen Sie handeln und Einspruch gegen den Hartz 4 Bescheid einlegen, denn nur dann, erhalten Sie das Geld, das ihnen zusteht.
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