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Mittwoch, 14. April 2010

1Euro Job-Verletzung aller Grundrechte?

1 Euro Jobs - eine umstrittene Maßnahme für ALG II Empfänger

Es gibt sicherlich viele unterschiedlichen Ansichten bezüglich der Thematik 1-Euro Job

Jene, die selbst nicht befürchten müssen, mit solch einem "Jobangebot" konfrontiert zu werden, befürworten natürlich diese Zwangsmaßnahme für Arbeitslose, weil sie nicht im Ansatz nachempfinden können..oder wollen?...worauf sich die Abwehrhaltung bei Hartz4 Empfängern, im wesentlichen stützt.

Sicherlich verhindert der Grundgedanke hierbei, jegliches Verständnis für Verweigerer solcher Maßnahmen, weil es natürlich nicht alleine der eine Euro pro Stunde ist, den der Betroffene erhält, sondern die fortgesetzten Leistungsbezüge ebenfalls entgegen zu rechnen sind.

So kommt der 1 Euro Jobber annähernd an einen "Verdienst", der Geringverdiener Bezüge ähnelt

...jedoch...ohne die gleiche gesellschaftliche Wertschätzung.

Weshalb betroffenen Arbeitslosen diese 1 Euro Job "Maßnahme"als hochgradig entwürdigend und grundrechtsverletzend erscheint, kann dennoch sehr leicht nachempfunden werden, sobald man sich rein objektiv mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Dass alleine schon die Bezeichnung "1 Euro Jobber" als Verletzung der Menschenwürde gewertet wird, ist sehr leicht nachvollziehbar

...weil das Bewußtsein - trotz "Job", weiterhin als minderwertiger Arbeiter und Sozialschmarotzer unseres Staates zu gelten, kaum erniedrigender sein könnte.

Alleine dieser Umstand wird von Außenstehenden völlig ignoriert.

Wenngleich unser Grundgesetzt die Würde des Menschen...als unantastbar beschreibt, fragt man sich schon...ob es für Arbeitslose eine andere Definition für"Würde" gibt, denn laut unserem Grundgesetz

heißt es:

"Das Grundgesetz schließt eine erniedrigende Behandlung von Menschen durch staatliche Organe als unvereinbar mit deren Würde aus."

...und u.a.

"umfasst die Menschenwürde außerdem den Anspruch auf prinzipielle Gleichheit aller Menschen trotz tatsächlicher Unterschiede: Es ist unzulässig jemanden grundsätzlich wie einen Menschen zweiter Klasse zu behandeln. Frauen- und Kinderhandel, Stigmatisierung, Brandmarkung, Ächtung, jede Form der rassisch motivierten Diskriminierung verletzten die Menschenwürde."

Quelle Wikipedia

Natürlich widerstrebt es dem persönlichen Wertigkeitsempfinden, wenn man jede "zumutbare" Arbeit anzunehmen hat, da "zumutbar" ein sehr individuell definierbarer Begriff ist, und kaum verallgemeinert werden darf.

Auch empfinden sich die Betroffenen in ihre sämtlichen Grundrechte verletzt, nach denen schon alleine der "Zwang" zu irgendwelchen Arbeiten nicht zulässig ist.

Weiterhin vermisst man hier die Wahrung des Grundrechtes auf Gleichbehandlung, weil man keinesfalls in ein Arbeitsverhältnis gezwungen wird, dass einem den Status vermittelt...gleichwertig gegenüber anderen Angestellten zu sein, die nicht gezwungen wurden auf 1 € Basis zu arbeiten.

Schon die herablassende Art und Weise, wie über 1 Euro Jobber diskutiert wird, beweist ganz eindeutig, die maßlose Ehrverletzung dieser "Maßnahme", für Arbeitslose

...und...

wie der Arbeitslose selbst, am jeweiligen Arbeitsplatz gewertet wird...kann sich wohl auch jeder denken.

Dies bestätigt die Vermutung , dass mit 1 Euro Jobs, die persönliche Würde des Menschen grob verletzt wird.

Jeder "Bürohengst" sollte sich selbst mal hinterfragen, WAS er selbst empfinden würde, wenn sein Arbeitgeber ihm plötzlich zumutet, Toiletten zu putzen, Schneee zu schippen, Strassen zu fegen, Bügelarbeiten und Betreuungsdienste...oder ungewohnte Gartenarbeiten zu leisten, damit das Gehalt gerechtfertigt ist, das ihm bezahlt wird....

Na...da wüsste doch jeder gleich...WAS... für ihn selbst zumubar ist...stimmts?

Hier würde absolut JEDER... sofort auf die "Barrikate" gehen und nötigenfalls über das Arbeitsgericht die eigene "Zumutbarkeit" verteidigen!

Ich denke schon,

dass auch JEDER Arbeitslose das Recht hat, seine eigene Defination der"Zumutbarkeit" zu vertreten, da Arbeitslose sehr wohl ihre persönliche Qualifikation als Maßstab für "zumutbar"nehmen.

Mit Zuordung eines 1 Euro Jobs fühlt man sich öffentlich blosgestellt, ausgenutzt und für eine sinnvolle Arbeitssuche blockiert.

Solange keine Angebote über die zuständigen Arbeitsämter erbracht werden können, die Arbeitslosen vollwertige...reell bezahlte Arbeitsverhältnisse gewährleisten, kann niemand die Zwangszuteilung zu deklassierenden Jobs befürworten, weil sonst wirklich JEDE Grundrechtsverletzung in Ordnung wäre...und sich unser Grundgesetz...als großer "Bürgernepp" beweist, weil es willkürlich und nach Belieben ausgelegt werden kann und offensichtlich keinerlei Gesetzeskraft hat.

Auch sehe ich keine Rechtfertigung auf erzwungener Unterwerfung über Sanktionierung, da dies jeglichen freien Willen vereitelt und demotivierende Leistungsbereitschaft fördert.

Weshalb erscheinen wohl 1 Euro Jobber oftmals wenig engagiert und unbrauchbar???

Wem wundert`s?

Ich hätte sicherlich auch wenig Interesse an eine unterbezahlte...artfremde und zudem persönlichkeitsbeschneidende Arbeits-Maßnahme...nur weil es kein vollwertiges Jobangebot für mich gibt.

Solange unser Staat jeden ausländischen Bürger unterstützen kann, kann die Unterstützung von notleidenden Staatsbürgern wohl unmöglich von menschenverachtenden Auflagen und Strafen abhängig sein...

Überdies wird die Zuteilung in solche 1 Euro Jobs offensichtlich maßlos mißbraucht und stützt betrügerische Ambitionen, die die "Zwangsarbeit" zum regelrecht gewinnträchtigen Geschäftszweig ausgebaut haben.

Hier werden nun gut bezahlte Angestellte entlastet, weil unangenehme Arbeiten auf zugeteilte 1 Euro Jobber abgewälzt werden...oder versicherungspflichtige Arbeitsstellen eingespart werden können.

Naja...1Euro Jobber sind eben rangmäßig das letztes Glied unter allen Arbeiternehmern...

...aber wenigstens gibt es durch sie... noch eine Steigerung von "arbeitslos", weil...diese zwangsvermittelten 1€ Jobler automatisch in die Schublade Langzeitarbeitsloser...faul...ohne jegliche Eigenmotivation zur Arbeitssuche...gesteckt wurden...und nun durch den Zwangsdienst öffentlich vorgeführt werden...

Ich kenne nichts Vergleichbares, was einen Menschen derart erniedrigt und blosstellt...und das... im Namen unserer Staatsherrschaft.

Eigentlich genial, was sich unsere Regierung für die Unverbesserlichen ausgedacht hat...und welchen Möglichkeiten hier Tür und Tor" geöffnet wurde.

Die Arbeitswelt bejubelt diese Versklavung von Arbeitskraft und fördert diese gebührend.

Klar...da spart man richtig Geld!

...und...sichert sich nebenbei auch noch Zusatzeinnahmen...durch Betreuungsgeld, das der "Arbeitgeber", der sich herablässt solche 1€ Jobler einzusetzen, für solche Arbeiter über das Amt erhält.

Immer häufiger beweist sich, dass 1 €uro Jobber schon gezielt als billige Arbeitskräfte benutzt werden, unrechtmäßig eingesetzt und über Beabsichtigung maximaler Gewinnerzielung.

Welcher Arbeitslose kennt schon die Rechtsgrundlagen...und so fügen sich Arbeitslose angesichts drohender Sanktionen, ihrer amtlichen Zuweisung im auferzwungenen Tätigkeitsfeld.

Nur sehr wenige wissen überhaupt, in welchen Fällen der Einsatz ihre Arbeitskraft über einen 1 Euro Job rechtmäßig ist.

Hierzu eine kleine Kurzinfo:

1-Euro Jobs sind rechtlich...ausschließlich...für soziale Träger zulässig, die unzweifelhaft nicht gewinnorientiert wirtschaften.

Zudem MUSS bei Beschäftigung eines 1 Euro Jobbers unmissverständlich sichergestellt sein, dass durch dessen Tätigkeit oder Einsatz keine gewerblichen Auftragnehmer verdrängt werden (unzulässige Wettbewerbsverzerrung).

Das bedeutet z. B.:

Wenn ein 1Euro-Jobber für Pflegedienste bei Senioren eingesetzt würde - egal ob AWO oder andere-wäre dies unzulässig, weil:
1. hierzu eine Ausbildung im Krankenpflege Bereich oder der Abschluss eines Altenpflegers oder -helfers zwingend vorgeschrieben ist!
2. hier ggf. gewerbliche Pflegedienste, die Leistungen nach dem SGB XI erbringen, im Wettbeewerb benachteiligt wären.

Unzulässig wäre z.B. auch...
...die Renovierung von Schulgebäuden (soweit es sich nicht um Schulen freier Träger handelt, die schulgeldfrei sind), weil dies eine “Pflichtausgabe” der örtlichen Gemeinden oder Städte ist. Arbeitsaufträge - im Rahmen ihrer Instandhaltungspflichten müssen ausgeschrieben werden und sind in keinem Fall für 1-Euro Jobber zulässig, auch wenn diese ggf. durch “Arbeitsbeschaffungsfirmen” “beschäftigt werden.

Was auch sehr oft genutzt...aber ebenso unzulässig ist:
- Pflegearbeiten in öffentlichen Parkanlagen, soweit diese den örtlichen Grünflächenämtern unterstehen, da hierdurch z. B. die Stellen festeinzustellender Gartenarbeiter oder Gärtner gefährdet werden (Um die Stadtkasse zu entlasten, werden über die Stadtkämmerer oftmals 1 Euro Jobber angefordert, was jedoch eigentlich unzulässig ist, weil wettbewerbsverzerrend!)

Für Zwecke eines “Probearbeitsverhältnisses” – um z. B. nach einigen Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, waren und sind 1-EuroJobs auch nicht gedacht und sind diesbezüglich keinesfalls zulässig

Zulässige Beispiele wären z.B.:
- Beaufsichtigung öffentlich zugänglicher Spielplätze
- Seniorenbegleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen, etc (nicht Pflege)
- Sprachausbildung für Migranten (wenn dies durch soziale Träger erfolgt und kostenfrei ist)
- Nachhilfedienste für Schüler, wenn diese kostenlos sind

Wer also als 1-Euro-Jobber den Eindruck bekommt, dass der Einsatz in “gewerblichen” Sinne erfolgt, sollte sich schnellstmöglichst an die zuständigen Stellen wenden und Beschwerde einreichen. Auch ein Versuch, über das Arbeitsgericht die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis einzuklagen, könnte laut bestehender Urteile, Erfolg haben.

1 Euro Jobs dürfen NUR in Bereichen vergeben werden, die ausschliesslich- rein sozialer Natur sind...

Für Bereiche, die wirtschaftlichen Charakter haben–dürfen 1Euro Jobber nicht eingesetzt werden!

Kenntnisse hierzu sollte man umgehend an nachfolgende Stellen melden!

- regionalen Fachgewerkschaften
- der regionalen Industrie – und Handelskammer
- zuständigen Handwerkskammern


Hier wird man unrechtmäßigen Machenschaften sehr nachhaltig und wirksam nachgehen, weil eine Wettbewerbsverletzung unterbunden werden muss.

Wettbewerb muss Regeln gehorchen und darf in keinem Falle unter Missbrauch sozialer Misstände verzerrt werden, durch wen auch immer!

Auf alle Fälle ist es ratsam, bei Zwangsvermittlung eines 1 Euro Jobs, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und bei Verdacht von Missbrauch - Widerspruch gegen die "Maßnahme" einzulegen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten!

Überdies wäre zu überlegen, ob eine solidarische 1 Euro Job Verweigerung aller Arbeitslosen, bezugnehmend unseres Grundgesetzes nicht die notwendige Handlungsweise als Widerstand gegen willkürliche Auslegung unserer Gesetze sein könnte.

Dass Gesetze und Grundrechte für Arbeitslose und Leistungsempfänger freimütig missachtet werden, kann unmöglich geduldet und akzeptiert werden!


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