Werden die derzeitigen Regelsätze für Hartz 4 endlich neu berechnet?
VOR...Urteilsfindung und bis spätestens 31.12.2009
Widerspruch gegen aktuelle Bescheide einlegen
und Überprüfungsantrag stellen- für alle älteren Bescheide seit Leistugsbezug !!!
Derzeit liegen wohl Beweise vor, dass die Grundlage zur Berechnung der Hartz 4 Regelsätze fehlerhaft waren und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind....
näheres hierzu-lesen Sie HIER!!!
Das Erwerbslosen Forum Deutschland, hatte im Auftrag eines Klägers, eine ausführliche Berechnung und Begründung für die Erhöhung des Eckregelsatzes erstellt...
HIER klicken!
Sollte sich dies bestätigen, waren die Hartz IV Regelsätze allesamt zu niedrig angesetzt.
..na , wem wundert`s?
Wurde Hartz4 am Ende-ganz bewusst-nach einer fragwürdigen Person benannt (Peter Hartz)?
aber....hoffen wir jetzt doch einfach mal...dass Recht...letztendlich... auch recht bekommt...
...wenn sich Hartz4 Empfänger schon, wie entmündigte Sklaven unserer Gesellschaft fühlen müssen ...na dann wenigstens "besser" entlohnt...
Also...wehrt Euch!!!
Setzt Euch an die "Schreibmaschine" und legt sofort-unter Vorbehalt der Urteils Sprechung, zur derzeitigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Widerspruch gegen aktuelle Leistungsbescheide
ein-bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Für zurückliegende Leistungsbescheide ab 1.Tag der Bewilligung,
wird es Nachzahlungen nur für diejenigen geben, die vor Verkündung des Urteils einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt haben.
Das sollten Hartz 4 Empfänger beachten:
Sollte vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit der ehemaligen Berechnung des Hartz IV Satzes befasst, ein Urteil zu Gunsten der Hartz 4 Empfänger fallen, so könnten viele Menschen, eventuell Nachforderungen stellen....wenn
sie noch...
Sollte vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit der ehemaligen Berechnung des Hartz IV Satzes befasst, ein Urteil zu Gunsten der Hartz 4 Empfänger fallen, so könnten viele Menschen, eventuell Nachforderungen stellen....wenn
sie noch...
VOR...Urteilsfindung und bis spätestens 31.12.2009
Widerspruch gegen aktuelle Bescheide einlegen
und Überprüfungsantrag stellen- für alle älteren Bescheide seit Leistugsbezug !!!
Derzeit liegen wohl Beweise vor, dass die Grundlage zur Berechnung der Hartz 4 Regelsätze fehlerhaft waren und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind....
näheres hierzu-lesen Sie HIER!!!
Das Erwerbslosen Forum Deutschland, hatte im Auftrag eines Klägers, eine ausführliche Berechnung und Begründung für die Erhöhung des Eckregelsatzes erstellt...
HIER klicken!
Sollte sich dies bestätigen, waren die Hartz IV Regelsätze allesamt zu niedrig angesetzt.
..na , wem wundert`s?
Wurde Hartz4 am Ende-ganz bewusst-nach einer fragwürdigen Person benannt (Peter Hartz)?
aber....hoffen wir jetzt doch einfach mal...dass Recht...letztendlich... auch recht bekommt...
...wenn sich Hartz4 Empfänger schon, wie entmündigte Sklaven unserer Gesellschaft fühlen müssen ...na dann wenigstens "besser" entlohnt...
Also...wehrt Euch!!!
Setzt Euch an die "Schreibmaschine" und legt sofort-unter Vorbehalt der Urteils Sprechung, zur derzeitigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Widerspruch gegen aktuelle Leistungsbescheide
ein-bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Für zurückliegende Leistungsbescheide ab 1.Tag der Bewilligung,
wird es Nachzahlungen nur für diejenigen geben, die vor Verkündung des Urteils einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt haben.
Ihren Überprüfungsantrag richten Sie immer an das Amt, welches die jeweiligen Bescheide ausgefüllt hat, die überprüft werden sollen.
Die Annahme dieses Antrages darf nicht abgelehnt werden, weil das Amt zur Überprüfung verpflichtet ist!
Damit wird ein Verwaltungsakt in Gang gesetzt. Für die Bearbeitung eines solchen Antrages, kann sich das Amt bis zu 6 Monate Zeit lassen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Frist zu,setzen (...immer mit genauer Datums Angabe) , bis zu deren Ablauf der Antrag bearbeitet sein muss.
Gegen den folgenden Bescheid, können Sie dann auch wieder Widerspruch einlegen und klagen.
Gute Vorlagen (Quelle: Harrtz4-Plattform.de) findet Ihr hier:
1. Überprüfungsantrag für die Vergangenheit
Überprüfungsantrag Familie, Nov. 2009
Überprüfungsantrag Single, Nov. 2009
Überprüfungsantrag SGBXII, Nov. 2009
2. Musterwiderspruch bei Ablehnung eines Überprüfungsantrages
Musterwiderspruch bei Ablehnung des Überprüfungsantrages für SGB II/SGB XII (für Einzelpersonen und Familien)3. Musterklage gegen Widerspruchsbescheid bei Ablehnung eines Widerspruchs oder des Überprüfungsantrages im Widerspruchsverfahren
Vorlage-Klage gegen abgelehnte ÜberprüfungsanträgeVORSICHT- TERMIN!
Für ältere Bescheide ist der genannte Überprügungsantrag zu stellen, der
– wenn er spätestens zum 31.12.2009 gestellt wird –
noch für Zeiträume zurück -bis zum 01.01.2005 -wirkt.
Für ältere Bescheide ist der genannte Überprügungsantrag zu stellen, der
– wenn er spätestens zum 31.12.2009 gestellt wird –
noch für Zeiträume zurück -bis zum 01.01.2005 -wirkt.
Nur dann könntet Ihr im Falle eines positive Urteils auch Rückforderungen geltend machen.
Jeder sollte kämpfen...denn
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Aktuell:
Aufruf zur Unterstützung des Sanktionsmoratoriums (pdf) auf www.sanktionsmoratorium.de
Bitte unterzeichnen und zahlreich weiter verbreiten!
Bitte unterzeichnen und zahlreich weiter verbreiten!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen