Erwerbslosen-Gruppen rufen derzeit zum massenhaften Einreichen von Klagen auf.

Die Verhandlungen um die Hartz IV Reformen werden immer mehr zum Narrenspiel der Nation.
Da sich Opposition und Bundesregierung in fast keinem Punkt einigen können, sollte die derzeitige Schwebe-Phase genutzt werden, um einen höheren Regelsatz einzuklagen.
Erst Antrag, dann Widerspuch und dann Klage
Das Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ruft nun dazu auf, massenhaft höhere Hartz 4 Regelsätze zu beantragen und für Kinder zusätzlich Gelder für Bildung und kulturelle Teilhabe einzuklagen.
„Betroffene sollten nun höhere Regelsätze einklagen. Und da wird es um ein vielfaches von fünf Euro gehen,“,
sagte Martin Behrsing, Sprecher der Initiative.
Für das Argument einer Klage sprechen auch die Äußerungen des obersten Richters am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert. Dieser sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Wahrscheinlichkeit nun groß sei, dass die Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht anrufen werden.
"Wenn ein Betroffener sein Existenzminimum einklagt, müsste nach meiner Überzeugung jedes Sozialgericht wegen der Regelbedarfe den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen", sagte Borchert der Zeitung.
Die Regelungen die nach wie vor bestehen, entsprechen nämlich
nicht den Vorgaben des Grundgesetzes.
Die obersten Verfassungsrichter könnten diesem „Schwebezustand“ ein Ende bereiten und den Regelsatz per einstweiliger Anordnung festlegen.

Deutlich höhere Regelleistungen bei Urteilsspruch!
Sehr wahrscheinlich würde das Bundesverfassungsgericht einen deutlichen höheren Bedarf feststellen, als den von der Bundesregierung bislang berechneten.
Dafür spricht die Tatsache, dass der Regelsatz nach politisch motivierten Gesichtspunkten mit Hilfe einer Reihe statistischer Tricks herunter gerechnet wurde.
Solche Tricks würde sich das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes nicht einfallen lassen.
Zahlreiche unabhängige Gutachten waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelleistungen mindestens zwischen 420 und 480 Euro je Person liegen müssten.
Wenngleich ansonsten generell derart kostspielig erstellte Gutachten bezugnehmend gültig werden, braucht sich unsere Regierung offensichtlich keineswegs an den vorliegenden Gutachten orientieren....wie es scheint.
Ungestraft setzt man sich einfach über alle Erkenntnisse seit Februar 2010 hinweg und verhöhnt die Bürger ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, dass die rechtswidrige Berechnung bestehender Regelsätze...sehr wohl gerügt hatte.

Thomas Kallay, Kläger gegen die Hartz-IV-Regelsätze vor dem Bundesverfassungsgericht
veröffentlicht am Jahrestag dieses Urteils eine aktuelle und hilfreiche
Materialsammlung zur Gegenwehr gegen den
Schwindel bei der Hartz-IV-Regelsatz-Neubemessung.
Enthalten ist auch ein Musterwiderspruch/Musterüberprüfungsantrag
für Leistungsbezieher, die für sozial gerechte und korrekt bemessene Hartz-IV-Regelsätze kämpfen wollen.

Infos und Links bei chefduzen
Freundlicherweise hat jemand auf Eloforum die entsprechende Anleitung in eine PDF-Datei gepackt!
Von daher sollten Betroffene nicht länger demütig warten, sondern
„Anträge auf höhere Regelleistungen stellen, um dann in Widerspruch und in Klage zu gehen“
Auch auf der Seite vom Erwerbslosen Forum ELO wird hierzu umfangreiches Material zur Verfügung gestellt, damit entsprechende Widersprüche und Klageerhebungen leichter von der Hand gehen.
Derzeit wurde immerhin schon eine zweite Klage eingereicht...
was alle Betroffenen motivieren sollte, sich ebenso engagiert für ihr Recht einzusetzen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen