Leider erkennt man die reale Lage von Hartz 4 Empfängern erst dann, wenn man die diskriminierende Situation Betroffener, plötzlich, durch Erfahrungen im eigenen Bekanntenkreis realisiert und hilfesuchend, tiefer in die Materie eindringt.
Mit welcher Willkür und Rechtsbeugung ,die ohnehin viel zu geringen Mindestbedarfs-Leistungen, gekürzt und unterschlagen werden, spottet jeder Beschreibung.
Ohne Verschulden sieht sich das Hartz IV Opfer urplötzlich einer Maschinerie ausgeliefert, die den Machenschaften vieler Versicherungsgesellschaften gleichkommt.
Leistungskürzung und Zahlungsverweigerung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung - trotz eindeutiger Lage...
...wohl unter dem einkalkulierbaren Aspekt, dass sich der Großteil von Betroffenen ohnehin nicht wehrt und demütig duldet, was ihm auferlegt wird.
Welch immense Gelder, werden über diese Methotik wohl eingespart und Leistungsberechtigten vorenthalten?
Die öffentliche Meinung gegen Erwerbslose wird geschürt, indem angebliche Sozial Betrüger werbewirksam in den Medien vorgeführt werden, so dass der normale Bürger aufgehetzt wird, entsprechende Sanktionen gegen solche Sozial Schmarotzer als notwendig und begrüßenswert zu befinden.
Wem kümmert es schon, dass der Mindestbedarf eines Hartz IV Betroffenen gerade einmal dem Mindestanspruch zu DM Zeiten entspricht?
Dass hier ebenso eine Anpassung an häutige Lebenshaltungskosten und Preiserhöhungen versäumt wurde, ebenso, wie bei Renten-Kindergeld oder familiengerechten Grundfreibeträgen, liegt wohl auf der Hand.
Stattdessen wird unsere Gesellschaft ein Bild vom faulen und selbst verschuldetem Arbeitslosen vermittelt, der notwendiger Weise unbedingt so "knapp" wie möglich gehalten werden muss, um dessen Arbeitswillen zu fördern.
Dass die Wirtschaftskrise nicht von diesen Sozial Schmarotzern verursacht wurde ist ja ausreichend bewiesen.
Auch wäre es begrüßenswert, wenn Sozialleistungen entsprechend der prompten 1 DM zu 1 € - Verteuerung von Ämter Gebühren-Strafzetteln und Bußgeldern angeglichen worden wären.
Während sozial Schwache, Rentner und Familien, mit Leistungen von "Anno Dazumal" auskommen müssen, konnten sich unsere "Führer" durch Diaten Erhöhung und Zusatzleistungen den eigenen Wohlstand und den ihrer Familien, unbeschadet sichern.
Naja...und arbeitslos, wird ein Beamter ohnehin nicht werden-auch wenn eine fehlende Qualifikation für dessen Posten, noch so offensichtlich wäre.
Drum brauchen Beamte wohl auch nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, geschweige denn,`wie das arbeitende Fußvolk, für Sozialleistungen Beiträge abführen.
Stattdessen, werden die Möglichkeiten der Staatsgelder Veruntreuung ausgenutzt - ohne Konsequenzen finanzieller und existenzieller Art!
Hier wird doch eindeutig sehr viel größerer Schaden angerichtet, als die Minderheit von Leistungsempfängern verursachen könnte, weil sie es wagt, ein paar Euros neben Ihrer Leistung zu verdienen.
...denn...
es kann JEDEN Bürger treffen, wenn man nicht gerade Beamter ist - oder REICH!

Der Umgang mit Erwerbslosen muss grundlegend überdacht und offen in der Gesellschaft debattiert werden! Hierfür ist ein sofortiges Aussetzen des Sanktionsparagraphen notwendig!
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze.
Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden.
Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.
Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende,
Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als
Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.
Helfen Sie mit-die Lage von Betroffenen zu verbessern!
Jede Unterschrift zählt!

Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt
wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika.
Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei
korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften,
z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit.
Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft.
Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.
...und...
stimmen auch Sie hier- für die Anhebung des Eck-Regelsatzes!
Flugblatt zur Regelsatzerhöhung der Sozialen Bewegung
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