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Dienstag, 10. Dezember 2013

Datenschutzskandal-Hartz 4

Hartz IV-Skandal 
- Sozialgericht Magdeburg und Jobcenter Harz: 
Datenschutz-freie Zone ?
PRESSEMELDUNG
vom 10. Dezember 2013

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt platzt der Kragen
Auf Anfrage der Hartz4-Plattform hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gegenüber der Arbeitsloseninitiative bestätigt, dass das Erzwingen einer ärztlichen Schweigepflicht-Freigabe unter Androhung von Leistungssperre
nicht rechtmäßig ist

Ohne von dem Betroffenen selber zur Intervention bei der Hartz IV-Behörde gebeten worden zu sein, hat die Datenschutzbehörde dem Jobcenter Landkreis Harz (KoBa) jetzt von sich aus eine entsprechende Rüge erteilt. 
Man kann wohl davon ausgehen, dass dem Datenschutzbeauftragten buchstäblich der Kragen geplatzt ist. 
Immerhin liegt seinem Hause bereits seit Juli diesen Jahres ebenfalls eine Anfrage der Hartz4-Plattform vor wegen des Versuch, bei demselben Jobcenter-„Kunden“ schon einmal mit massivem Druck die Unterschrift unter eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erzwingen. 

In dem Falle kam der Erzwingungsversuch allerdings nicht aus der Hartz IV-Behörde sondern vom Sozialgericht Magdeburg. 
„Wir gehen davon aus,“ meint Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, „dass die energische Rüge des Datenschutzbeauftragten deshalb erfolgte, weil aktuell Behörde und Gericht die Zusammenarbeit wohl doch zu bunt getrieben haben, um unter Zwang an geschützte Gesundheitsdaten zu gelangen.“

 Die Gier des Jobcenter Harz nach geschützten „Kunden“-Daten: Dauerstreit beim Sozialgericht Magdeburg
 Seit mindestens zwei Jahren, versucht ein an Diabetes erkrankter 62-jähriger „Kunde“ des Jobcenters im Landkreis Harz sein nach dem Grundgesetz geschütztes Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gegenüber der Hartz IV-Behörde zu verteidigen. Inzwischen füllt sein Kampf um die vom Gesetzgeber ausdrücklich beabsichtigte Verweigerung einer Freigabe der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Jobcenter, Amtsarzt und dem Vorsitzenden der 15. Kammer dicke Akten und mehrere Klagen beim Sozialgericht Magdeburg
Die Sache eskalierte, nachdem der aufstockende Selbständige im Januar Rechtsmittel gegen eine Sanktion und dreimonatige Leistungskürzung um 60% eingelegt hatte.

Richter übt Druck aus: ohne Schweigepflichtenbindung keine Weiterführung der Eilklage

Im Mai  zog sich die Eilklage mittlerweile 4 Monate hin. Nachdem der Kläger im Rahmen des Verfahrens erklärt hatte, er sei wegen mehrerer chronischer Erkrankungen nicht mehr voll arbeitsfähig, stellte der Vorsitzende der 15. Kammer, Richter Hausmann, plötzlich eine neue Hürde auf.
Mit massivem Druck versuchte er, eine Blanko-Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und damit vollständige Offenbarung sämtlicher, auch zurückliegender Gesundheitsdaten zu erzwingen. 
Dabei schreckte der Vorsitzende Richter der 15. Kammer auch nicht vor einem als mutmaßliche Nötigung zu empfindendem Hinweis zurück:

- „Die (...) Erklärung benötigt das Gericht unbedingt, um Auskünfte einholen zu können (...). Diese Auskünfte (...) sind unverzichtbar. Ohne diese Erklärung kann das Verfahren nicht weiterbetrieben werden.“

Das vom Sozialgericht für unverzichtbar erklärte Nackt-Machen des Klägers sah dann so aus dass er sein Einverständnis dafür erklären sollte:

1.„dass alle vom Gericht (...) für erforderlich gehaltenen Unterlagen beigezogen werden“ - ohne zu wissen um welche Unterlagen im Einzelnen und aus welchen Quellen.
2.„Ich befreie die zu ersuchenden Stellen von ihrer Geheimhaltungspflicht“ - ohne zu allerdings wissen, wen er damit tatsächlich von der Geheimhaltung befreien würde.
3.„Soweit diese Unterlagen ärztliche Gutachten und sonstige Vorgänge medizinischer Art enthalten, erteile ich zugleich die Entbindung von der Schweigepflicht“ - ohne zu wissen, welche ihm nicht bekannten Gutachter und Ärzte er bezüglich welcher Unterlagen von einer Schweigepflicht befreien sollte.
4.„... und entbinde die Ärzte, bei denen ich in Behandlung bin, war oder während des Verfahrens sein werde sowie die vom Gericht beauftragten medizinischen Sachverständigen von ihrer Schweigepflicht“ - also ein Blanko-Verzicht auf jeglichen Schutz seiner Gesundheitsdaten gegenüber allen und jedem.

Die merkwürdige Rechtslage verbot es zwar dem auch in dieser Sache von der Hartz4-Plattform angerufenen Landesdatenschutzbeauftragten beim Sozialgericht zu intervenieren, denn, so teilte der mit: 
- „Aus dem Fragebogen ist erkennbar, dass das Sozialgericht diesen im Rahmen von Gerichtsverfahren verwendet. Leider ist mir nicht möglich, Angelegenheiten, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, datenschutzrechtlich zu bewerten. Gemäß § 22 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) unterliegen die Gerichte der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.“

Im Gespräch mit Hartz4-Plattform-Sprecherin, Brigitte Vallenthin, bestätigte er jedoch, dass die Freigabe der ärztlichen Schweigepflicht grundsätzlich freiwillig sei, nicht erzwungen werden und schon gar nicht mit einer Kürzung von Sozialleistungen verbunden werden könne.

Sozialgericht Magdeburg: 9 Monate um 1. Befangenheitsantrag zu entscheiden

Zwischenzeitlich sah sich der Kläger gezwungen, Befangenheitsantrag gegen den Richter für mehrere Verfahren einzureichen. Das Sozialgericht Magdeburg brauchte neun Monate, um wie zu erwarten zugunsten des Richters im eigenen Hause zu entscheiden.

 Von all dem offensichtlich gänzlich unberührt schickt der Richter dem Jobcenter ein hausärztliches Gesundheitsgutachten - obwohl dies ausdrücklich vom Kläger mit einem „Streng-vertraulich“-Vermerkt versehen war und nur zur Gerichtsakte übergeben war. 

Da klang es für den Kläger nur noch wie Hohn - nachdem die Hartz IV-Behörde auf dem Umweg über das Sozialgericht an Gesundheitsdaten gelangte, die ihm nach Aktenlage ausdrücklich verweigert worden waren 
- dass der Richter am 5. November im Nachhinein schrieb:
Es „bestehen hier Zweifel, ob Sie damit einverstanden gewesen sind, dass das Gericht dem Jobcenter das vollständige Gutachten(...) übermittelt hat. Sie werden (...) um kurzfristige Mitteilung gebeten, ob Sie damit einverstanden gewesen sind oder nicht.“

Am Ende: richterliche Entscheidung ohne Würdigung des Gesundheitsgutachtens

Der Kläger bestätigte, was der Richter längst aus den Akten wusste:
natürlich war er nicht mit der Weitergabe seiner Daten durch das Gericht einverstanden. „Ein unglaublicher Vorgang,“ findet Brigitte Vallenthin.
„Eigentlich hätte doch ein Sozialrichter wissen müssen, dass er zur Weitergabe von geschützten Daten nicht nachher sondern vorher das Einverständnis hätte einholen müssen.“
 Und am Ende weigert er sich sogar die Gesundheitsdaten bei seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen, weil er sie offiziell nicht hätte weitergeben dürfen, und entscheidet am 11.11. zugunsten des Jobcenters.

Inzwischen blieb dem Betroffenen keine andere Wahl, als gegen den vorsitzenden Richter der 15. Kammer einen 2. Befangenheitsantrag zu stellen.
 Auffällig: der wurde allerdings nicht wie im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts vorgesehen anderen Richtern und zwar denen der 16. Kammer zur Entscheidung zugewiesen. Der Direktor des Sozialgerichts Magdeburg erklärt das so:

- „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Richter über ein Ablehnungsgesuch, das gegen sie gerichtet ist, selbst entscheiden, wenn es offensichtlich missbräuchlich ist.“
- „Ferner hat der Richter (...) zu prüfen, ob er das Gesuch für begründet hält.“

Und jetzt hat der Richter auf Probe obendrein noch ein Anhörungsrüge-Verfahren gegen sich auf dem Tisch, in dem Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt wird, das er ohne Anhörung und Würdigung des Gesundheitszustandes des Klägers im Interesse des Jobcenters und mit seinem OK für die 60%-Sanktion beendet hatte.

Jobcenter Hartz verschärft Druck auf Schweigepflichtentbindung mit Androhung vollständiger Leistungseinstellung

Mit dieser Rückenstärkung des Sozialgerichts Magdeburg verschärft die Hartz IV-Behörde noch einmal den Druck auf seinen „Kunden“, legt abermals eine Schweigepflicht-Entbindung zur Unterschrift vor und droht:

- „Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wenn Sie ihrer Mitwirkungspflicht (...) nicht nachkommen (den beigefügten Vordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen), die Leistung
(...) versagt werden kann.“

Auch gegenüber Amtsarzt keine Pflicht zur Freigabe der ärztlichen Schweigepflicht

Nachdem er durch die Hartz4-Plattform Kenntnis von dem skandalösen Umgang des Jobcenters Harz erlangt hatte, hat mittlerweile der für die Vorfälle zuständige Landesdatenschutzbeauftragte von sich aus bei der Behörde interveniert. 
Er stellt genau das Gegenteil der bislang vom Sozialgericht Magdeburg unterstützten Rechtsauffassung fest. 
Neben einer grundsätzlichen Rüge teilt er der Hartz IV-Verwaltung mit, dass sie selbst eine Verweigerung der Schweigepflichtentbindung gegenüber einem Amtsarzt akzeptieren müsse.
Denn wenn diese Erklärung mit Recht nicht abgegeben werde, „hat der (...) (Amts-)Arzt ggf. auf die Beiziehung entsprechender Vorbefunde zu verzichten und muss das Leistungsvermögen des (...) Leistungsbeziehers durch eigene Untersuchungen ermitteln.“

Datenschutzbeauftragter: 
ärztliche Schweigepflicht-Freigabe keine „Mitwirkungspflicht“!

Unmissverständlich deutlich wird der Datenschutzbeauftragte zum Schluss seines Schreibens an das Jobcenter Landkreis Harz und gleichzeitig indirekt gegenüber dem Vorsitzenden der 15. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg, Richter Hausmann:

- „Demnach wäre es bedenklich, mit einer Leistungsverweigerung zu drohen, wenn eine gewünschte Schweigepflichtentbindung nicht erteilt wird.
- Ich bitte, die Hinweise zukünftig zu berücksichtigen, um den Eindruck zu vermeiden, Schweigepflichtentbindungen sollten mit unangemessenem Druck abgefordert werden.“

Das Jobcenter zumindest scheint zunächst weiterhin uneinsichtig und teilt seinem Kunden daraufhin mit, dass von ihm die Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten “nicht vollinhaltlich geteilt wird“ - nach dem Motto:
 was scheren uns Grundgesetz und Datenschutz-Recht: 
wir machen weiter so und das Sozialgericht Magdeburg hilft uns dabei.

„Wir sind gespannt,“ so die Hartz4-Plattform-Sprecherin, „ob der Richter in Probezeit sich weiterhin über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen Bekräftigung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz hinweg setzt - und ob seine Richterkollegen beim Sozialgericht Magdeburg sich dabei weiterhin hinter ihn stellen werden?
Die Kläger jedenfalls sind entschlossen, um ihre Rechte bis zum Bundessozialgericht zu kämpfen. Und wir werden sie dabei unterstützen“, so Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 10. Dezember 2013

Brigitte Vallenthin
Presse
*Hartz4-Plattform*
*die Hartz IV-Lobby*
0611-1721221
01525-3520721


Lesenswertes zum Datenschutz bei Hartz 4

Hartz 4 Antrag und Datenschutz...Welche Rechte haben Sie als Betroffener?
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Datenschutz im Jobcenter Pdf download oder  Ratgeber_2011.pdf‎
weiteres unter 
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Facebook-Falle für Hartz-IV-Bezieher
hier....lesen
oder
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Gilt für Hartz-IV-Berechtigte nur ein Datenschutz light?
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