Dienstaufsichtsbeschwerde!
Nun bin ich aber gespannt, ob sich die Angelegenheit meines Bekannten klärt, nachdem er morgen - nun zum x-ten Male versucht, eine Leistungs-Zusage, beim zuständigem Amt zu erwirken.
Mit welcher Dreistigkeit, und willkürlicher Auslegung der Gegebenheiten, eine Begründung zur Leistungsverweigerung
aufrecht erhalten wird, spottet jeder Beschreibung.
Seit Monaten werden hier unrechtmäßig Leistungsansprüche aberkannt-unter Berufung der ungeklärten Zuständigkeit!?!
Wie erklärt sich DAS bitteschön?
Kann dies wirklich nur fehlende Kompetenz der Sachbearbeiter sein... oder beweist diese Frechheit eindeutig, die pure Schikane, der man als Erwerbsloser ausgeliefert ist?
Eindeutig ist die Zuständigkeit dieses Amtes gegeben!
Lediglich ein angesprochener Umzugs Gedanke, wurde genutzt, um die ehemals bewilligten Leistungen einzustellen, obwohl kein Umzug stattgefunden hat.
Im Arbeitsleben, könnte man ein derart psychisch belastendes Verhalten, tatsächlich als Mobbing werten und gerichtlich angehen.
Hartz IV Empfänger, werden stattdessen, ausgerechnet von Institutionen unseres Rechtsstaates, zum Freiwild einer trägen und unsensiblen Bürokratie.
Nicht nur...dass die Person seit Monaten, von Angehörigen und Bekannten unterstützt werden muss, sondern obendrein noch, gänzlich ohne Versicherungsschutz dasteht, ist eine Unannehmbarkeit ohnes gleichen.
Die Sturheit des zuständigen Amtes, ist trotz Widerspruch der Bescheide und ohne nachvollziehbare Argumentation ungehindert präsent.
Unter Ignoranz der psychischen Grenzbelastung des Betroffenen, macht sich der Sachbearbeiter offensichtlich noch ein Späßchen aus der Situation, indem er dreist, ein Vorsprechen bei anderen Ämtern der Umgebung fordert, mit Hinweis, dass dort wohl auch keiner die Zuständigkeit anerkennen wird.
Muss man sich DAS, wirklich gefallen lassen ???
Ich empfinde ein solches Verhalten, als grobe Persönlichkeits-Verletzung!
Fehlt diesen Angestellten wirklich jegliches Einfühlungsvermögen, nur weil sie selbst ihr sicheres "Plätzchen" gefunden haben?
Fragt sich, wo solche Kräfte unterkommen würden, falls sie selbst auf Arbeitssuche gehen müssten. Qualifikation ist hier wohl selten vorzuweisen....und ihren derzeitiger Arbeitsplatz haben sie zumeist, eh nur, der üblichen "Vetterleswirtschaft" zu verdanken.
Auch würden sie selbst, ganz selbstverständlich, staatliche Unterstützung erwarten.
Mich ärgert diese Erkenntnis, wie entwürdigend Menschen behandelt werden, nur weil sie in einer Lebensphase stecken, die ohnehin schon schwierig und grenz belastend ist.
Vielleicht macht es mich umso wütender, da ich weiß, wie schell man plötzlich selbst betroffen sein könnte, auch wenn man 30 Jahre seines Lebens mehr geleistet und vorzuweisen hat, als viele dieser stumpfsinnigen Sachbearbeiter, denen man dann offensichtlich ausgeliefert ist.
Mein Ego jedenfalls, käme wohl kaum, an einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorbei.
Ich denke schon, dass Hartz 4 Empfängern, eine sachliche und rechtmäßige Aufklärung gewährleistet sein muss.
Wie...und an wen...sollte eine solche Beschwerde verfasst und gerichtet werden?
Hier zeigt sich schon die erste Problematik....denn leider haben deutsche Bürger keine offizielle Anlaufstelle, die unterstützend zur Seite steht, bezüglich Aufklärung und notwendige Vorgehensweisen in derartigen Situationen. Dieses Privileg bleibt nur unseren ausländischen Mitbürgern vorbehalten.
Somit ist man gefordert eigene mühsame Recherche Arbeit zu leisten.
Klar ist...dass viele dazu, gar nicht in der Lage sind...und lieber DULDEN, als AUFBEGEHREN...
Ein kleiner Versuch ist zumindest das Verfassen einer Dienstaufsichtsbeschwerde!
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Definition Dienstaufsichtsbeschwerde:
Das ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem gegenüber einem Vorgesetzten oder gegenüber einem Beamten der Leistungsverwaltung entweder der sachliche Inhalt einer Entscheidung oder aber das persönliche Auftreten gerügt wird.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an bestimmte Formen noch Fristen gebunden; der Beschwerdeführer muss auch nicht selbst von der beanstandeten Maßnahme betroffen sein.Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Bescheidung besteht aber nicht.
Man sagt deshalb auch: formlos, fristlos, fruchtlos.
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Nun, da jeder kleine Angestellte, immer einen Vorgesetzten hat, der ebenfalls wieder einer Obrigkeit unterstellt ist, gilt es vorerst herauszufinden, WER im individuellem Falle, zuständig ist für die angedachte Beschwerde.
Bei Sachbearbeitern ist die nächst höhere Instanz, die sogenannte "Team Leitung", an die man seine Beschwerde richten könnte. Diese erreicht man im gleichen Gebäude seines zuständigen Amtes.
Da man jedoch niemals wissen kann, ob nicht gerade da der "Verwandte" oder "Freund" des beschäftigten Sachbearbeiters sitzt, ist es eventuell sinnvoll, sich gleich an eine Rang höhere Dienststelle zu wenden oder an die ansässige Stadtverwaltung oder an das Landratsamt...
Vergessen Sie auch niemals Ihre Schreiben unbedingt per Einschreiben abzusenden, da gerne behauptet wird, dass Ihre Post nicht angekommen ist.
PS...Ich habe selbst erlebt, dass ein persönlich in der Amtsstelle abgegebener Brief...nie angekommen sein soll...also demnach "verschlampt" oder "beseitigt" wurde....!?!
Vielleicht sollten Sie am Besten gleich einen Anwalt zur Unterstützung einschalten.
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Wie bitte schön, soll man sich beschweren?
Nachfolgendes habe ich über Arbeitslosennetz.de recherchiert:
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Schreiben Sie sich alle Vorkommnisse möglichst genau auf, immer mit Datum, Gesprächsinhalt und Zeugenangabe.
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden können mündlich oder schriftlich erhoben werden.
Schriftliche werden gewiss eher ernst genommen.
Schließen Sie die Beschwerde mit dem Vermerk ab:
"Setzen Sie mich bitte unaufgefordert über Ergebnisse der Beschwerde in Kenntnis "
Die Dienstaufsichtbeschwerde gehört zum Petitionsrecht ( Art. 17 GG)
Diese Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden,
allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung.
Eine mögliche Sanktion aufgrund einer begründeten Beschwerde wäre beispielsweise ein
{ln:Disziplinarverfahren} gegen einen betroffenen Beamten.
Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt,
sollte die Beschwerde nach dem Prinzip "von oben nach unten" erfolgen und deshalb
von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde gerichtet sein.
Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll,
sich an den direkten Vorgesetzten (z.B.: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann eingelegt werden,
wenn nachfolgendes persönliches Fehlverhalten eines Sachbearbeiter vorliegt.
Ihnen gegenüber abfällige oder beleidigende Äußerungen ablassen,
Ihnen unbegründet Leistungen vorenthalten oder
einfach untätig sind bzw. schlampig arbeiten
Schikane,
Diskriminierung,
unfreundliche Bearbeitung,
soziale Benachteiligung
Sie selbst oder z.B. eine Erwerbslosen- oder Sozialhilfeinitiative kann über eine Dienstaufsichtsbeschwerde
Vorgesetzte des Sachbearbeiters darüber Informieren.
Vorgesetzte müssen dann das dienstliche Verhalten oder Benehmen des Sachbearbeiters
überprüfen und ggf. einschreiten.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind keine Widersprüche und ersetzen diese keinesfalls.
Sie können aber neben einem Widerspruch betrieben werden.
Vergessen Sie über Ihrer Beschwerde nicht, fristgemäß Widerspruch einzulegen!
Der Widerspruch ist vor allem bei zu geringen oder ganz versagten Geldleistungen unerlässlich.
Für Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es keine Fristen!
Wirkung von Beschwerden
Das Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden eingesetzt werden,
empfinden die Sachbearbeiter, gegen die sich die Beschwerde richtet, in der Regel als unangenehm.
Sie verändern häufig das beanstandete Verhalten bzw. werden zumindest vorsichtiger
Beschwerden können Amts interne Rügen bzw. Vermerke in der Personalakte auslösen.
Einige Behördenleiter achten sehr darauf, wie oft Beschwerden über Mitarbeiter eingehen.
Sie wollen schließlich "kundenfreundlich" sein und den Eindruck einer "bürgerfreundlichen Verwaltung" erwecken.
Eine Massierung von Beschwerden kann zu höherer Aufmerksamkeit und ggf. auch zu Konsequenzen führen.
Fachaufsichtsbeschwerde
Auch die Fachaufsichtsbeschwerde gehört zum Petitionsrecht
Die Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen den sachlichen Inhalt von Entscheidungen,
aber auch gegen fachlich zweifelhafte Entscheidungen,
aber auch gegen zweifelhaftte Praktiken eines Mitarbeiters oder gar einer Behörde.
z.B.: Bescheide kommen wiederholt zwei Wochen zu spät an, dann
( Differenz zwischen dem Datum auf dem Bescheid und dem Umschlag),
könnte das ein Umstand für eine solche Beschwerde sein.
Die Behörde muß Beschwerden prüfen und den Beschwerdeführer in einer angemessenen
Frist die Art der Erledigung mitteilen.
(BVerwG NJW 76,637)
Das können Sie sogar einklagen.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf dienst rechtliche Maßnahmen gegen einen Verwaltungs-Bediensteten.
Erwebslosen- Sozialhilfegruppen sowie Beratungsstellen können Beschwerdeführer sein.
Um das [[Beschwerderecht]] auszuüben, muss man laut Gesetz nicht selber betroffen sein.
Auch juristische Personen sind Grundrechtsträger.
(Art 19 Abs. 3 GG)
Wenn z.B. Sozilahilfeinitiativen das Beschwerderecht wahrnehmen,
fällt das nicht unter unerlaubte Rechtsberatung, sondern unter den Schutz des Grundgesetzes.
An wen Beschwerde richten?
Wenn Sie Alg II beziehen, können Adressaten sein:
die direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter, Leiter der jeweiligen Jobcenters)
Leiter der ARGE
Leiter der Arbeitsagentur
die Landesarbeitsagentur
Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
Wenn Sie GSi/Sozialhilfe beziehen können Adressaten sein:
die direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter / Dienststellenleiter)
die Amtsleitung
der Dezernet / Beigeordneter für Soziales,
der Oberbürgermeister, Oberstadtdirektor oder Kreisdirektor
die Fachaufsicht beim Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsident selbst
Eine Beschwerde über den Rahmen der kommunalen Verwaltung hinaus kann sehr wirkungsvoll sein da sich der Bearbeiter der Beschwerde und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, nicht kennen und daher genauer geprüft wird.
Tipp:
Erkundigen Sie sich bei den Wohlfahrtsverbänden, Stadtverordneten, Journalisten,
Frauenberatungsstellen, Parteien usw., wer der geeignete Ansprechpartner für die Beschwerde ist.
Eine richtig platzierte Beschwerde bringt am meissten.
Über die zentrale Telefonvermittlung der Stadt/des Kreises können Sie den Namen
der jeweiligen Vorgesetzten des Sozialamtes erfragen.
Bei der Arbeitsagentur dürfte das schwieriger sein.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft über die zuständige Stelle
(Auskunftsrecht).
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Fachaufsichtsbeschwerden fuers Arbeitsamt/Jobcenter sind zu richten an (am besten an beide):
AntwortenLöschenBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefax: 0911/179-2123
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de
Danke für die hilfreichen Tipps, seit 12 Monaten geht es bei unserem Jobcenter (Freital) drunter und drüber. Da ich im Januar 2012 schon ohne einem Euro dastand - Weiterbewilligung trotz rechtzeitiger Abgabe einfach nicht bearbeitet - das über das gesamte Jahr 2012 bei jedem Änderungs-Bescheid weiter geschlampt wurde (Anträge verlegt; Anträge nicht bearbeitet; Geldleistungen ohne Begründung eingestellt; und so weiter und so fort) und das auch keine Ende zu nehmen scheint, da ich heute 28.12.2012 auf dem Jobcenter angerufen hatte und mir gesagt wurde, dass mein Schreiben wieder nicht bearbeitet wurde (Abgabe war Anfang November) und wir (Familie mit 4 Kindern) somit wieder ohne etwas ins Jahr 2013 rutschen (Danke auch an die zuständigen Bearbeiter), werde ich es mir zur Aufgabe machen, den Angestellten, Sachbearbeitern usw. etwas genauer auf die Finger zu schauen und mich bei jeder Gelegenheit zu beschweren.
AntwortenLöschenIch bzw. wir haben uns das jetzt 12 Monate angeschaut und haben auf deutsch gesagt die Schna...e voll. Hier muss endlich mal was unternommen werden!
Ich werde mich dann noch hinsetzen und ein Schreiben verfassen, welches ich an die hier angegeben Stellen/Behörden schicken werde (mit der Dienstaufsichtsbeschwerde fange ich an).
MfG und nen Guten Rutsch ins neue Jahr
Karl
Auch ich habe seit über einen Jahr Propleme mit dem Jobcenter München. Ich habe da mehrmals angezeigt das mein Arbeitgeber mich zum Sozialleistungsbetrug nötigt.
AntwortenLöschenDa die Geschäftsleitung Freunde im Jobcenter hat tut aber keiner etwas auser das man dauernd meine Miete kürtzt oder gar nicht zahlt um mich so zur Ruhe zu zwingen. Nach Drohung meines Arbeitgebers wenn ich weiter die Nettozahlungen melde würde er dafür sorgen das ich meine Wohnung verliere.
Nun mache ich das mit der Fachaufsichtbeschwerde damit da endlich mal das geklärt wird