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Samstag, 31. Oktober 2009

Bettlägerigkeitsbescheinigung???

... Bettlägerigkeitsbescheinigung -was ist denn das?

Wehe wenn...

ihr einen Termin bei Euerer ARGE habt...
und diesen, wegen Krankheit nicht wahrnehmen könnt.
Jetzt drohen Sanktionen, wenn ihr "nur" eine "normale" AU Bestätigung vorgelegt habt!?!

Hartz IV Empfänger brauchen da schon ein wenig mehr
....als nur die übliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vom Arzt....

Immer mehr häufen sich Beschwerden, dass das Amt, ein normales Attest vom behandelten Arzt, nicht ausreichend anerkennen will.

Eine gesetzlich anerkannte Form der Krankmeldung, die bei jedem Arbeitgeber und überall sonst Gültigkeit hat, wird im Falle von Hartz IV abgewertet.

Tatsächlich... haben die findigen Amtsleute große Phantasie bewiesen, indem sie für Hartz IV Empfänger eine ganz neue Attest Bescheinigung kreiert haben, welche Ärtzte doch gefälligst, als Hartz4 Attest bereithalten sollten!

Diese neue Form der Krankmeldung nennt sich jetzt...
Bettlägerigkeitsbescheinigung!

Nur bei Vorlage einer solch benannten Arbeitsunfähigkeits Bescheinigung, braucht ihr nicht zu fürchten, dass Leistungen gekürzt werden, wenn ihr euere Termine-wegen Krankheit- nicht wahrnehmen könnt...

"Wirklich?"

...aber NEIN...natürlich ist das Blödsinn!

Wie vorab bemerkt, handelt es sich wieder einmal "NUR" um eine Schikane mehr...um einem HartzIV Empfänger, zustehende Leistungen kürzen zu können...

Sollte von Euch derartiges gefordert werden, dann wehrt Euch!

Sofort schriftlich Widerspruch einlegen und wie folgt begründen:
Laut Weisung der BA zu § 31 SGB II, Rz 31.14a, ist die Forderung nach einer „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ unzulässig.
Zitat:
"Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten „Bettlägrigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."

Wenn auf den Widerspruch ein negativer Bescheid folgt, sollte man Klage vor dem Sozialgericht einreichen.


Auch wenn Gerichte gelegentlich für das Amt entscheiden, solltet Ihr alles versuchen, um Sanktionen zu bekämpfen...weil ohnehin jedes Gericht anders entscheidet und auch die "Fälle" sehr differenziert zu beurteilen sind!

...und...
jedes positive Urteil...nützt auch anderen Betroffenen!

...übrigens...
Den entsprechenden Auszug aus der Dienstanweisung...findet Ihr hier:
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...all-ALGeld.pdf
Fassung vom 20.04.2009
Rz. 31.14a: Unzulässigkeit von „Bettlägerigkeitsbescheinigung•

Die fachlichen Hinweise betreffen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, deren Träger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit ist. Sie stellen verbindliche Weisungen dar.

Neben der Dienstanweisung kann man auch zusätzlich hierauf verweisen:
http://www.aerztekammer-bw.de/ueberu...hreiben/87.pdf
"Bettlägerigkeitsbescheinigung unter Punkt 2.03 !

Nur wer gegen Unrecht ankämpft, kann Unrecht besiegen

Donnerstag, 29. Oktober 2009

Thomas Kalley-ein"Schwacher"-schreibt Geschichte!



Historischer 20. Oktober 2009 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Thomas Kalley

....diesen Namen, wird keiner mehr so schnell vergessen!

Dieser Post soll ein kleines Dankeschön sein, an einen Menschen, den meine tiefe Bewunderung gilt.

Thomas Kallay - ein "Schwacher" unserer Gesellschaft und Betroffener der Hartz 4 Misere,

hat in Karlsruhe die Kompetenzfrage um 180 Grad gedreht..

und... hat die Bundesregierung als hilflos und schwach entlarvt

Das Ehepaar Kallay hat bewiesen, was Kampfgeist und Aufbegehren bewirken kann.

Trotz aller Widrigkeiten haben sie es geschafft, einen Weg zu gehen, der zeitaufwendig, mühsam und nervenaufreibend war.

5 Jahre Kampf gegen Unrecht und Ignoranz...was ihnen nicht nur Freunde beschert hat.

Selbst die Anwalts-Verweigerung - eine Woche vor Verhandlungsbeginn beim Bundesverfassungsgericht-dem höchsten Gericht Deutschlands- konnte nicht verhindern, dieses Verfahren zu vereiteln.

Umso mehr werden die Kläger jetzt umjubelt werden, was sie auch 100% verdient haben.

Ich verbeuge mich hier symbolisch-l vor soviel Engagement!

..ach übrigens...

Das Interview zwischen Thomas Kalley, dem Kläger, und Brigitte Vallenthin, die Hartz4-Plattform Sprecherin und Mitstreiterin gegen Hartz 4 , sollte sich unbedingt jeder mal durchlesen!

Interesse?...dann einfach...Hier klicken!!!

...und...Hier klicken...wenn Euch das Interview mit den Kläger- vor der Verhandlung interessiert!

Für den Fall der erkannten Verfassungswidrigkeit gäbe es nach dem Gesetz Wiedergutmachungs-Zahlungen für zurückliegende Jahre!

...hierzu mehr auf meinen vorangegangenen Post!

Für Hartz IV-Opfer fast schon ein Lottogewinn.

Diese Kläger-beweisen uns allen, was Aufbegehren erwirken kann!
Ich bewundere den Einsatz dieses Mannes und danke ihm- im Interesse aller Betroffenen!!!
Kämpfer wie dieses Ehepaar, hätten wirklich einen Orden verdient...egal, wie das hohe Gericht urteilen wird.

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Wichtig!!! Urteil Hartz 4 Berechnung?

Wie wird das Urteil ausfallen?
Werden die derzeitigen Regelsätze für Hartz 4 endlich neu berechnet?

Das sollten Hartz 4 Empfänger beachten:
Sollte vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit der ehemaligen Berechnung des Hartz IV Satzes befasst, ein Urteil zu Gunsten der Hartz 4 Empfänger fallen, so könnten viele Menschen, eventuell Nachforderungen stellen....wenn
sie noch...

VOR...Urteilsfindung und bis spätestens 31.12.2009
Widerspruch gegen aktuelle Bescheide einlegen
und
Überprüfungsantrag stellen- für alle älteren Bescheide seit Leistugsbezug
!!!

Derzeit liegen wohl Beweise vor, dass die Grundlage zur Berechnung der Hartz 4 Regelsätze fehlerhaft waren und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind....
näheres hierzu-lesen Sie HIER!!!

Das Erwerbslosen Forum Deutschland, hatte im Auftrag eines Klägers, eine ausführliche Berechnung und Begründung für die Erhöhung des Eckregelsatzes erstellt...
HIER klicken!

Sollte sich dies bestätigen, waren die Hartz IV Regelsätze allesamt zu niedrig angesetzt.

..na , wem wundert`s?
Wurde Hartz4 am Ende-ganz bewusst-nach einer fragwürdigen Person benannt (Peter Hartz)?

aber....hoffen wir jetzt doch einfach mal...dass Recht...letztendlich... auch recht bekommt...

...wenn sich Hartz4 Empfänger schon, wie entmündigte Sklaven unserer Gesellschaft fühlen müssen ...na dann wenigstens "besser" entlohnt...

Also...wehrt Euch!!!
Setzt Euch an die "Schreibmaschine" und legt sofort-unter Vorbehalt der Urteils Sprechung, zur derzeitigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Widerspruch gegen aktuelle Leistungsbescheide
ein-bei denen
die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Für zurückliegende Leistungsbescheide ab 1.Tag der Bewilligung,

wird es Nachzahlungen nur für diejenigen geben, die vor Verkündung des Urteils einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt haben.


Ihren Überprüfungsantrag richten Sie immer an das Amt, welches die jeweiligen Bescheide ausgefüllt hat, die überprüft werden sollen.
Die Annahme dieses Antrages darf nicht abgelehnt werden, weil das Amt zur Überprüfung verpflichtet ist!
Damit wird ein Verwaltungsakt in Gang gesetzt. Für die Bearbeitung eines solchen Antrages, kann sich das Amt bis zu 6 Monate Zeit lassen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Frist zu,setzen (...immer mit genauer Datums Angabe) , bis zu deren Ablauf der Antrag bearbeitet sein muss.
Gegen den folgenden Bescheid, können Sie dann auch wieder Widerspruch einlegen und klagen.

Gute Vorlagen (Quelle: Harrtz4-Plattform.de) findet Ihr hier:

1. Überprüfungsantrag für die Vergangenheit

Überprüfungsantrag Familie, Nov. 2009

Überprüfungsantrag Single, Nov. 2009

Überprüfungsantrag SGBXII, Nov. 2009

2. Musterwiderspruch bei Ablehnung eines Überprüfungsantrages

Musterwiderspruch bei Ablehnung des Überprüfungsantrages für SGB II/SGB XII (für Einzelpersonen und Familien)

3. Musterklage gegen Widerspruchsbescheid bei Ablehnung eines Widerspruchs oder des Überprüfungsantrages im Widerspruchsverfahren

Vorlage-Klage gegen abgelehnte Überprüfungsanträge

VORSICHT- TERMIN!

Für ältere Bescheide ist der genannte Überprügungsantrag zu stellen, der
wenn er spätestens zum 31.12.2009 gestellt wird –

noch für Zeiträume zurück -bis zum 01.01.2005 -wirkt.

Nur dann könntet Ihr im Falle eines positive Urteils auch Rückforderungen geltend machen.
Jeder sollte kämpfen...denn
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Aktuell:
Aufruf zur Unterstützung des Sanktionsmoratoriums (pdf) auf www.sanktionsmoratorium.de
Bitte unterzeichnen und zahlreich weiter verbreiten!

Freitag, 23. Oktober 2009

Quelle Mitarbeiter bald Hartz 4 Empfänger?


...wieder `mal...Tausende Menschen arbeitslos-
ohne eigene Schuld!

Nun, das ausgerechnet ein Traditionsunternehmen wie Quelle am "Aus" steht, zeigt mir, als kleinen Einzelhändler, wie schlecht die Lage im Handel tatsächlich ist.

Vielleicht bewegt mich der unannehmbare Umgang mit Hartz 4 Empfängern gerade deshalb so tief, weil ich ahne, was einem Selbstständigen blüht, der auf Grund der wirtschaftlichen Situation, sein Unternehmen nicht halten kann und beinahe schon automatisch in die Hartz 4 Falle tappt, weil die allerwenigsten eine Arbeitslosenversicherung haben.

Auch wenn ich selbst die neue Möglichkeit zu nutzen wusste, weiß ich dennoch, dass ein ehemaliger Unternehmer wohl sehr viel schlechter am Arbeitsmarkt vermittelt werden kann, als Angestellte, die wenigstens noch Ihre Arbeitgeber Nachweise und Ausbildungs-Qualifikationen vorweisen können.
Da es selbst für jene nahezu aussichtslos erscheint, eine Vollzeitbeschäftigung zu finden, frage ich mich schon,
WAS ich selbst wohl für Chancen am Arbeitsmarkt hätte...
Es stimmt mich sehr traurig, dass viele dieser Quelle Opfer, irgendwann, ganz sicher auch die bekannte, menschenunwürdige Tortur eines Hartz 4 Beziehers durchleben werden.

Sehr schnell wird dann vergessen sein, dass auch diese Leute NICHT selbst, für ihre Situation verantwortlich sind...
und letztlich... werden auch sie... nur noch... als "Sozial Schmarotzer" in den Augen
Nicht Betroffener, gewertet .

Die "Quelle" Misere sollte spätestens JETZT alle wachrütteln, die meinen, dass Hartz 4, ein Problem anderer sei, und sie nie betreffen wird, weil sie fleißiger, engagierter und vorausschauender sind, als diese "Randgruppe" von Faulenzern und Arbeits Verweigerern....

Diese Arroganz können sich doch wirklich nur Angestellte im Beamtenverhältnis leisten oder die, die in ähnlich abgesicherten Berufsfeldern sitzen.
Genau diese, werden dann darüber urteilen, wo sie arbeiten sollen, welche blödsinnigen und unnützen Lehrgänge mit ihrer Person gefüllt werden und was Ihnen als zumutbar zugeordnet wird.
Ebenso werden solche Angestellte-Ihren Leistungsbezug, je nach eigenem Ermessen, kürzen oder ganz verweigern...ob rechtlich gerechtfertigt oder nicht.....

Ahnen Sie annähernd, was Hartz 4 Empfänger ertragen müssen?

Nicht nur, dass auch derzeitige Hartz 4 Bezieher...zumeist unverschuldet...auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, was den meisten ohnehin sehr peinlich ist....
dass sie in der Gesellschaft als faule, unwillige Nutznießer gelten, weil die Medien darauf abzielen, dieses Bild zu suggerieren...
dass das Selbstwertgefühl immens unter der Lebenssituation leidet....und dass diese zusätzlich...am Existenzminimum von "Anno dazumal" leben müssen...
werden Betroffene überdies noch...
durch unsachgemäße Aufklärung und selbstgerechten Schikanen vieler Sachbearbeiter... psychisch an die Grenze des Ertragbaren gebracht.

Man muss einfach erkennen...

Hartz 4...betrifft uns alle!

Auch die Entlassenen der Firma Quelle, glaubten einmal, dass Sie mit der Wahl ihres Arbeitsplatzes clever waren...

Unterstützt - die Forderung auf Erhöhung des Regelsatzes und die Abschaffung von Sanktionen aus nichtigem oder unrechtmäßigem Grund!

....vielleicht...gerade auch für Euch selbst...irgendwann!

Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung bei Hartz IV ?



Hartz IV Empfänger erhalten ergänzenden Sozialhilfeleistungen für Haftpflicht- und Hausratversicherung!

Hartz 4 - Empfänger, können über die ergänzenden Sozialhilfeleistungen den Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung erstattet bekommen.

Wer Hartz IV erhält,
kann gemäß einem Urteil des
Sozialgerichtes Düsseldorf (Aktenzeichen: S29 SO 49/06 -1/08),
für seine Privathaftpflichtversicherung einen Beitrag bis 55,-€ jährlich und für eine
Hausratversicherug bis 80,-€ jährlich, bei der Arge geltend machen.

Finden Sie hier gleich-die günstigste Hausrat-, oder Haftpflichtversicherung!

...und...
Klicken Sie hier-für den günstigsten Beitrag zur Hausrat-Versicherung!


Donnerstag, 22. Oktober 2009

Ausgang....Klage auf höheren Eckregelsatz?

Wichtig!!!
Info für Hartz IV Empfänger

Seit 20.Oktober wird in Sachen Harz 4 ein wichtiges Urteil erwartet.
Es geht um den Regelsatz von Harz 4, für dessen Anhebung eigentlich, eine Sammelklage aller Hartz IV Empfänger vorliegen müsste.
Doch wie zumeist, in allen wichtigen Bereichen des Lebens, steht hier mutig und alleine...für die Anhebug des Regelsatzes- gerade auch für Erwachsene, ein einziger Kläger...für die Interessen Tausender...vorbildlich seinen "Mann".
Wie sehr ich dessen Vorgehen bewundere kann ich nur betonen!
Leider haben ihm und seiner Familie, die Motivation zur Rechtsfindung - anstelle von Anerkennung - sehr viel Probleme und aggresive Anfeindungen beschert, wenn man das nachfolgende Interview kennt.
Exklusiv-Interview für Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin mit dem Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz
Dieses Interview findet Ihr unter "Home" auf der Hartz4 Plattform - Bitte hier klicken!


Was wäre wohl, wenn sich mehr solcher Persölichkeiten finden könnten, die es wagen zu hinterfragen und dann - gegen Unrechtmäßigkeit und Ungerechtigkeit ankämpfen?
Wieviel einfacher würden unlautere Machenschaften und fragwürdige Dogmas im Keim erstickt werden.

Stattdessen fokusiert sich die Masse auf das, was Ihnen vorgegaukelt wird und erträgt duldsam, selbst die unwürdigsten Bedingungen.
Umso wütender macht es mich, dass sich obedrein noch massenhaft Befürworter und Sympathisanten von Diskriminierung und Rechtsbeugung finden, die aus ihrer Unkenntnis heraus, das glauben wollen, was ihnen über die Medien suggeriert wird, ohne nachzudenken, dass auch sie selbst, oder nahestehende Menschen, jederzeit betroffen sein könnten.


Geradezu lächerlich erscheinen mir Berichterstattungen über gewisse "Fälle", die das Sozialsystem "schamlos" ausnutzen und gewisse "Vorteile" erschleichen, wenn sich doch längst bewiesen hat, dass gerade da, wo spitzen Gehälter bezahlt werden, die meisten Steuergelder zweckentfremdet und verschwendet werden.


...aber im großen Stil gilt dies wohl als Kavalliersdelikt...ohne sanktionsmäßige...lebensbeschneidende Konsequenzen ...



Ich hoffe sehr, dass das Engagement des Klägers Erfolg habe wird...und bedanke mich im Interesse aller Betroffenen, für die Kampfbereitschaft dieses Klägers!!!


Nicht vergessen! Helfen Sie mit....


Mittwoch, 21. Oktober 2009

Geldverschwendung durch Amtsträger legal?

 
Gut...wieder mal...eine Erfahrung reicher!
Die höher gestellte Dienststelle (genannt Teamleitung), die mein Bekannter-zwecks schneller Klärung der Leistungsverweigerung aufgesucht hat, war...wie erwartet...wenig kooperativ.

Fadenscheinige und haltlose Begründungen für den Beschluss, sowie unterschwellige Anmerkungen, dass man ja die Entscheidungen von Kollegen nicht anzuzweifeln gedenke, vereitelten jede Argumentation meines Bekannten.

Welchen Sinneswandel hatte er wohl erwartet? 

Wusste er doch, dass die angemerkten "Zweifel" über seinen tatsächlichen "Lebensmittelpunkt"-sprich-seines gemeldeten Aufenthaltsortes, rein willkürlich und ohne Grundlage zur Leistungsverweigerung geführt haben...und... fundamentierte Gründe nicht existent sind...
Aber selbst die offensichtlichste Fehlentscheidung solcher Amtsträger, verhindern nicht, dass unnütz unsere Steuergelder verschwendet werden, weil die betroffenen Personen gezwungen werden, jetzt, über das Sozialgericht ihr Recht einzuklagen.
Wenn man philosophiert, wie ungeheuer viele Menschen wohl, auf diese Art und Weise genötigt sind, gerichtlichen Beistand zu suchen, kann man sich die Unsummen von Kosten ja denken, die solche Entscheidungsträger verursachen.
...eine Unglaublichkeit!
Aber wahrscheinlich rechnet sich diese infame Taktik gegenüber den hilflosesten unserer Gesellschaft...weil...die meisten einfach hinnehmen, was Ihnen passiert und die unterschlagenen Gelder, nun in der Staatskasse verbleiben.
Anstelle von finanzieller Unterstützung und Hilfe bei seiner Job Suche, wird der Hilfebedürftige durch dreiste Unterlassung in jeder Hinsicht, noch zusätzlich psychischen Höchstbelastungen ausgesetzt.
Dass man sich hierbei, tatsächlich wie ein "Mensch zweiter Klasse" fühlt, ist sehr leicht nachvollziehbar.

Meiner Ansicht nach, beweist der fragwürdige Umgang mit HartzIV Empfängern, ein hohes Mass an Menschenverachtung.
Selbst nahe stehende Menschen dieser Hartz 4 Opfer, müssen sich gravierende Persönlichkeits-Verletzungen bieten lassen.
Da werden Mitbewohner des Arbeitsuchenden - nahezu überfallen, über unangemeldete Hausbesuche, den sogenannten "Kontrollen", obwohl diese rechtlich unzulässig sind, wenn nicht ein grober Betrugs Verdacht besteht.
In Abwesenheit des Betroffenen wird versucht Informationen zu sammeln, die dann freimütig so ausgelegt und interpretiert werden, dass Leistungs Kürzungen bis hin zur Leistungsverweigerung begründbar sind.
Selbst der derzeitige Partner des Betroffenen bleibt vor willkürlichen Besuchen nicht verschont.
...Schade ist, dass die wenigsten überhaupt wissen, dass die Überfälle als Hausfriedensbruch zu werten sind, und strafrechtlich verfolgbar sind. Dieses Wissen erlangt man erst, nachdem man voller Empörung nachforscht.
Meinem Bekannten wurde sogar die Weigerung seiner Freundin - einen gemeinsamen Hausstand zu gründen, als Verschulden seiner derzeitigen Situation dargestellt.
...anscheinend brauchen Hartz IV Empfänger einen staatlichen Vormund...der ihnen zwangsmäßig einen Wohnsitz zuteilt?!?
Uns allen, sollte das massiv zu denken geben!
...denn morgen vielleicht...könnte man selbst schon in dieser Falle sitzen....und in die Fänge des Menschen verachtenden und demütigenden Kreislaufes geraten.

Jetzt gilt es mal abzuwarten, wie das Sozialgericht die Sachlage beurteilen wird....

übrigens...hier mal etwas zum Lesen, für Unwissende...


Die Wahrheit hinter den Verwaltungskulissen von Hartz IV
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Sonntag, 11. Oktober 2009

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sachbearbeiter?

Dienstaufsichtsbeschwerde!


Nun bin ich aber gespannt, ob sich die Angelegenheit meines Bekannten klärt, nachdem er morgen - nun zum x-ten Male versucht, eine Leistungs-Zusage, beim zuständigem Amt zu erwirken. 

Mit welcher Dreistigkeit, und willkürlicher Auslegung der Gegebenheiten, eine Begründung zur Leistungsverweigerung 
aufrecht erhalten wird, spottet jeder Beschreibung. 
Seit Monaten werden hier unrechtmäßig Leistungsansprüche aberkannt-unter Berufung der ungeklärten Zuständigkeit!?! 

Wie erklärt sich DAS bitteschön? 

Kann dies wirklich nur fehlende Kompetenz der Sachbearbeiter sein... oder beweist diese Frechheit eindeutig, die pure Schikane, der man als Erwerbsloser ausgeliefert ist? 

Eindeutig ist die Zuständigkeit dieses Amtes gegeben! 

Lediglich ein angesprochener Umzugs Gedanke, wurde genutzt, um die ehemals bewilligten Leistungen einzustellen, obwohl kein Umzug stattgefunden hat. 
Im Arbeitsleben, könnte man ein derart psychisch belastendes Verhalten, tatsächlich als Mobbing werten und gerichtlich angehen. 

Hartz IV Empfänger, werden stattdessen, ausgerechnet von Institutionen unseres Rechtsstaates, zum Freiwild einer trägen und unsensiblen Bürokratie. 

Nicht nur...dass die Person seit Monaten, von Angehörigen und Bekannten unterstützt werden muss, sondern obendrein noch, gänzlich ohne Versicherungsschutz dasteht, ist eine Unannehmbarkeit ohnes gleichen. 
Die Sturheit des zuständigen Amtes, ist trotz Widerspruch der Bescheide und ohne nachvollziehbare Argumentation ungehindert präsent. 

Unter Ignoranz der psychischen Grenzbelastung des Betroffenen, macht sich der Sachbearbeiter offensichtlich noch ein Späßchen aus der Situation, indem er dreist, ein Vorsprechen bei anderen Ämtern der Umgebung fordert, mit Hinweis, dass dort wohl auch keiner die Zuständigkeit anerkennen wird. 

Muss man sich DAS, wirklich gefallen lassen ??? 

Ich empfinde ein solches Verhalten, als grobe Persönlichkeits-Verletzung! 

Fehlt diesen Angestellten wirklich jegliches Einfühlungsvermögen, nur weil sie selbst ihr sicheres "Plätzchen" gefunden haben? 

Fragt sich, wo solche Kräfte unterkommen würden, falls sie selbst auf Arbeitssuche gehen müssten. Qualifikation ist hier wohl selten vorzuweisen....und ihren derzeitiger Arbeitsplatz haben sie zumeist, eh nur, der üblichen "Vetterleswirtschaft" zu verdanken. 

Auch würden sie selbst, ganz selbstverständlich, staatliche Unterstützung erwarten. 

Mich ärgert diese Erkenntnis, wie entwürdigend Menschen behandelt werden, nur weil sie in einer Lebensphase stecken, die ohnehin schon schwierig und grenz belastend ist. 

Vielleicht macht es mich umso wütender, da ich weiß, wie schell man plötzlich selbst betroffen sein könnte, auch wenn man 30 Jahre seines Lebens mehr geleistet und vorzuweisen hat, als viele dieser stumpfsinnigen Sachbearbeiter, denen man dann offensichtlich ausgeliefert ist. 

Mein Ego jedenfalls, käme wohl kaum, an einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorbei. 

Ich denke schon, dass Hartz 4 Empfängern, eine sachliche und rechtmäßige Aufklärung gewährleistet sein muss. 

Wie...und an wen...sollte eine solche Beschwerde verfasst und gerichtet werden? 
Hier zeigt sich schon die erste Problematik....denn leider haben deutsche Bürger keine offizielle Anlaufstelle, die unterstützend zur Seite steht, bezüglich Aufklärung und notwendige Vorgehensweisen in derartigen Situationen. Dieses Privileg bleibt nur unseren ausländischen Mitbürgern vorbehalten. 

Somit ist man gefordert eigene mühsame Recherche Arbeit zu leisten. 
Klar ist...dass viele dazu, gar nicht in der Lage sind...und lieber DULDEN, als AUFBEGEHREN... 
Ein kleiner Versuch ist zumindest das Verfassen einer Dienstaufsichtsbeschwerde! 

***** 
Definition Dienstaufsichtsbeschwerde: 
Das ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem gegenüber einem Vorgesetzten oder gegenüber einem Beamten der Leistungsverwaltung entweder der sachliche Inhalt einer Entscheidung oder aber das persönliche Auftreten gerügt wird. 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an bestimmte Formen noch Fristen gebunden; der Beschwerdeführer muss auch nicht selbst von der beanstandeten Maßnahme betroffen sein.Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Bescheidung besteht aber nicht. 

Man sagt deshalb auch: formlos, fristlos, fruchtlos. 

***** 
Nun, da jeder kleine Angestellte, immer einen Vorgesetzten hat, der ebenfalls wieder einer Obrigkeit unterstellt ist, gilt es vorerst herauszufinden, WER im individuellem Falle, zuständig ist für die angedachte Beschwerde. 
Bei Sachbearbeitern ist die nächst höhere Instanz, die sogenannte "Team Leitung", an die man seine Beschwerde richten könnte. Diese erreicht man im gleichen Gebäude seines zuständigen Amtes. 
Da man jedoch niemals wissen kann, ob nicht gerade da der "Verwandte" oder "Freund" des beschäftigten Sachbearbeiters sitzt, ist es eventuell sinnvoll, sich gleich an eine Rang höhere Dienststelle zu wenden oder an die ansässige Stadtverwaltung oder an das Landratsamt... 

Vergessen Sie auch niemals Ihre Schreiben unbedingt per Einschreiben abzusenden, da gerne behauptet wird, dass Ihre Post nicht angekommen ist. 
PS...Ich habe selbst erlebt, dass ein persönlich in der Amtsstelle abgegebener Brief...nie angekommen sein soll...also demnach "verschlampt" oder "beseitigt" wurde....!?! 

Vielleicht sollten Sie am Besten gleich einen Anwalt zur Unterstützung einschalten. 

Mehr über BERATUNGSHILFE erfahren Sie HIER!

Wie bitte schön, soll man sich beschweren?
Nachfolgendes habe ich über Arbeitslosennetz.de recherchiert:
**** 
Schreiben Sie sich alle Vorkommnisse möglichst genau auf, immer mit Datum, Gesprächsinhalt und Zeugenangabe.

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden können mündlich oder schriftlich erhoben werden. 
Schriftliche werden gewiss eher ernst genommen. 
Schließen Sie die Beschwerde mit dem Vermerk ab: 
"Setzen Sie mich bitte unaufgefordert über Ergebnisse der Beschwerde in Kenntnis "

Die Dienstaufsichtbeschwerde gehört zum Petitionsrecht ( Art. 17 GG) 
Diese Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, 
allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. 
Eine mögliche Sanktion aufgrund einer begründeten Beschwerde wäre beispielsweise ein 
{ln:Disziplinarverfahren} gegen einen betroffenen Beamten. 

Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, 
sollte die Beschwerde nach dem Prinzip "von oben nach unten" erfolgen und deshalb 
von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde gerichtet sein. 

Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, 
sich an den direkten Vorgesetzten (z.B.: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann eingelegt werden, 
wenn nachfolgendes persönliches Fehlverhalten eines Sachbearbeiter vorliegt. 
Ihnen gegenüber abfällige oder beleidigende Äußerungen ablassen, 
Ihnen unbegründet Leistungen vorenthalten oder 
einfach untätig sind bzw. schlampig arbeiten 
Schikane, 
Diskriminierung, 
unfreundliche Bearbeitung, 
soziale Benachteiligung 

Sie selbst oder z.B. eine Erwerbslosen- oder Sozialhilfeinitiative kann über eine Dienstaufsichtsbeschwerde 
Vorgesetzte des Sachbearbeiters darüber Informieren. 
Vorgesetzte müssen dann das dienstliche Verhalten oder Benehmen des Sachbearbeiters 
überprüfen und ggf. einschreiten. 

Dienstaufsichtsbeschwerden sind keine Widersprüche und ersetzen diese keinesfalls. 
Sie können aber neben einem Widerspruch betrieben werden. 
Vergessen Sie über Ihrer Beschwerde nicht, fristgemäß Widerspruch einzulegen! 
Der Widerspruch ist vor allem bei zu geringen oder ganz versagten Geldleistungen unerlässlich. 
Für Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es keine Fristen! 

Wirkung von Beschwerden

Das Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden eingesetzt werden, 
empfinden die Sachbearbeiter, gegen die sich die Beschwerde richtet, in der Regel als unangenehm. 
Sie verändern häufig das beanstandete Verhalten bzw. werden zumindest vorsichtiger 
Beschwerden können Amts interne Rügen bzw. Vermerke in der Personalakte auslösen. 
Einige Behördenleiter achten sehr darauf, wie oft Beschwerden über Mitarbeiter eingehen. 
Sie wollen schließlich "kundenfreundlich" sein und den Eindruck einer "bürgerfreundlichen Verwaltung" erwecken. 
Eine Massierung von Beschwerden kann zu höherer Aufmerksamkeit und ggf. auch zu Konsequenzen führen.

Fachaufsichtsbeschwerde
Auch die Fachaufsichtsbeschwerde gehört zum Petitionsrecht 
Die Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen den sachlichen Inhalt von Entscheidungen, 
aber auch gegen fachlich zweifelhafte Entscheidungen, 
aber auch gegen zweifelhaftte Praktiken eines Mitarbeiters oder gar einer Behörde. 
z.B.: Bescheide kommen wiederholt zwei Wochen zu spät an, dann 
( Differenz zwischen dem Datum auf dem Bescheid und dem Umschlag), 
könnte das ein Umstand für eine solche Beschwerde sein.

Die Behörde muß Beschwerden prüfen und den Beschwerdeführer in einer angemessenen 
Frist die Art der Erledigung mitteilen. 
(BVerwG NJW 76,637) 
Das können Sie sogar einklagen. 
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf dienst rechtliche Maßnahmen gegen einen Verwaltungs-Bediensteten.

Erwebslosen- Sozialhilfegruppen sowie Beratungsstellen können Beschwerdeführer sein.

Um das [[Beschwerderecht]] auszuüben, muss man laut Gesetz nicht selber betroffen sein. 
Auch juristische Personen sind Grundrechtsträger. 
(Art 19 Abs. 3 GG) 

Wenn z.B. Sozilahilfeinitiativen das Beschwerderecht wahrnehmen, 
fällt das nicht unter unerlaubte Rechtsberatung, sondern unter den Schutz des Grundgesetzes.

An wen Beschwerde richten?

Wenn Sie Alg II beziehen, können Adressaten sein:
die direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter, Leiter der jeweiligen Jobcenters) 
Leiter der ARGE 
Leiter der Arbeitsagentur 
die Landesarbeitsagentur 
Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg 
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) 

Wenn Sie GSi/Sozialhilfe beziehen können Adressaten sein:
die direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter / Dienststellenleiter) 
die Amtsleitung 
der Dezernet / Beigeordneter für Soziales, 
der Oberbürgermeister, Oberstadtdirektor oder Kreisdirektor 
die Fachaufsicht beim Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsident selbst 

Eine Beschwerde über den Rahmen der kommunalen Verwaltung hinaus kann sehr wirkungsvoll sein da sich der Bearbeiter der Beschwerde und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, nicht kennen und daher genauer geprüft wird. 

Tipp: 
Erkundigen Sie sich bei den Wohlfahrtsverbänden, Stadtverordneten, Journalisten, 
Frauenberatungsstellen, Parteien usw., wer der geeignete Ansprechpartner für die Beschwerde ist. 

Eine richtig platzierte Beschwerde bringt am meissten. 
Über die zentrale Telefonvermittlung der Stadt/des Kreises können Sie den Namen 
der jeweiligen Vorgesetzten des Sozialamtes erfragen. 
Bei der Arbeitsagentur dürfte das schwieriger sein. 

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft über die zuständige Stelle 
(Auskunftsrecht).

***** 









Mittwoch, 7. Oktober 2009

Hartz IV Hilfe!


Wie Sie sich gegen Willkür und Sanktionen wehren können.

Leider erkennt man die reale Lage von Hartz 4 Empfängern erst dann, wenn man die diskriminierende Situation Betroffener, plötzlich, durch Erfahrungen im eigenen Bekanntenkreis realisiert und hilfesuchend, tiefer in die Materie eindringt.
Mit welcher Willkür und Rechtsbeugung ,die ohnehin viel zu geringen Mindestbedarfs-Leistungen, gekürzt und unterschlagen werden, spottet jeder Beschreibung.
Ohne Verschulden sieht sich das Hartz IV Opfer urplötzlich einer Maschinerie ausgeliefert, die den Machenschaften vieler Versicherungsgesellschaften gleichkommt.
Leistungskürzung und Zahlungsverweigerung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung - trotz eindeutiger Lage...
...wohl unter dem einkalkulierbaren Aspekt, dass sich der Großteil von Betroffenen ohnehin nicht wehrt und demütig duldet, was ihm auferlegt wird.

Welch immense Gelder, werden über diese Methotik wohl eingespart und Leistungsberechtigten vorenthalten?

Die öffentliche Meinung gegen Erwerbslose wird geschürt, indem angebliche Sozial Betrüger werbewirksam in den Medien vorgeführt werden, so dass der normale Bürger aufgehetzt wird, entsprechende Sanktionen gegen solche Sozial Schmarotzer als notwendig und begrüßenswert zu befinden.

Wem kümmert es schon, dass der Mindestbedarf eines Hartz IV Betroffenen gerade einmal dem Mindestanspruch zu DM Zeiten entspricht?

Dass hier ebenso eine Anpassung an häutige Lebenshaltungskosten und Preiserhöhungen versäumt wurde, ebenso, wie bei Renten-Kindergeld oder familiengerechten Grundfreibeträgen, liegt wohl auf der Hand.

Stattdessen wird unsere Gesellschaft ein Bild vom faulen und selbst verschuldetem Arbeitslosen vermittelt, der notwendiger Weise unbedingt so "knapp" wie möglich gehalten werden muss, um dessen Arbeitswillen zu fördern.

Dass die Wirtschaftskrise nicht von diesen Sozial Schmarotzern verursacht wurde ist ja ausreichend bewiesen.

Auch wäre es begrüßenswert, wenn Sozialleistungen entsprechend der prompten 1 DM zu 1 € - Verteuerung von Ämter Gebühren-Strafzetteln und Bußgeldern angeglichen worden wären.

Während sozial Schwache, Rentner und Familien, mit Leistungen von "Anno Dazumal" auskommen müssen, konnten sich unsere "Führer" durch Diaten Erhöhung und Zusatzleistungen den eigenen Wohlstand und den ihrer Familien, unbeschadet sichern.

Naja...und arbeitslos, wird ein Beamter ohnehin nicht werden-auch wenn eine fehlende Qualifikation für dessen Posten, noch so offensichtlich wäre.

Drum brauchen Beamte wohl auch nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, geschweige denn,`wie das arbeitende Fußvolk, für Sozialleistungen Beiträge abführen.

Stattdessen, werden die Möglichkeiten der Staatsgelder Veruntreuung ausgenutzt - ohne Konsequenzen finanzieller und existenzieller Art!

Hier wird doch eindeutig sehr viel größerer Schaden angerichtet, als die Minderheit von Leistungsempfängern verursachen könnte, weil sie es wagt, ein paar Euros neben Ihrer Leistung zu verdienen.

...Diskriminierung-Denunziantentum und Ächtung gegenüber Erwerbslosen ist völlig unangebracht!
...denn...
es kann JEDEN Bürger treffen, wenn man nicht gerade Beamter ist - oder REICH!
Ich jedenfalls, finde es alarmierend erschreckend, WAS uns normalen Leuten "blüht", sobald man selbst einnmal hilfsbedürftig werden sollte!

Der Umgang mit Erwerbslosen muss grundlegend überdacht und offen in der Gesellschaft debattiert werden! Hierfür ist ein sofortiges Aussetzen des Sanktionsparagraphen notwendig!


Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!


Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze.

Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden.

Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.

Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende,

Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als

Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.


Helfen Sie mit-die Lage von Betroffenen zu verbessern!
Jede Unterschrift zählt!



Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!


Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt

wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika.

Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei

korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften,

z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit.

Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft.

Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.


...und...
stimmen auch Sie hier- für die Anhebung des Eck-Regelsatzes!

Flugblatt zur Regelsatzerhöhung der Sozialen Bewegung
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Montag, 5. Oktober 2009

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