EILIGER AUFRUF:
30. April ist letzte Frist für Bildungspaket-Anträge ab 1. Januar
Hartz4-Plattform rät:jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für
Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn
„Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Gesetzgeber:
Ursula von der Leyens neues Hartz IV-Gesetz schiebt zum 30. April dem
Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ und Teilhabe mal eben
den Riegel vor,“
empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
„Klammheimlich im allerletzten Paragrafen 77 lässt sie einfach beim hochgejubelten Bildungspaket diejenigen Eltern und Kinder durch den Rost fallen, die bis dahin
nicht erfahren haben, dass sie ihrvom Verfassungsgericht am 9. Februar letzten Jahres zugesichertes unverfügbares“ Grundrecht auf Teilhabe nur auf Antrag kriegen.
Und wer bis dahin nicht Bescheid weiß, hat nach dem Willen der „kinderlieben“
Sozialministerin Pech gehabt und und bleibt auf den Kosten für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeiten, Nachhilfe sowie Schulbus sitzen,
obwohl er es vom Amt hätte zurück fordern können.“
so Brigitte Vallenthin.
„Wenn schon nicht die BA-Verwaltungen ihren Informationspflichten nachkommen“, erklärt Brigitte Vallenthin,“ dann wollen wenigstens wir als Bürgerinitiative versuchen, noch möglichst viele Menschen über ihre Möglichkeiten aufzuklären“:
Weil – nach der Übergangsregelung im § 77 des neuen Gesetzes - die
folgenden „Leistungen (…) als zum 1. Januar 2011 gestellt“ gelten – sofern sie „bis zum 30. April 2011 beantragt“ werden, gibt es - rückwirkend letztmalig bis Antragstellung zum 30. April:
Mittagessen:
da, wo's Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen –
kann man „bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“
einen „Mehraufwand“ von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €.
Das gilt in Schulen nur „unter der Voraussetzung, dass die
Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.“ und
ebenso auch in Kindertagesstätten.
Sport, Musik, sonstige kulturelle Bildung ebenso Ferienfreizeiten:
wenn man an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hat,
so gibt es dafür monatlich 10 €.
Schulbus oder Bahn:
für „Schülerbeförderung“ zur „nächst gelegenen Schule“ gibt es die
„tatsächlichen Aufwendungen“ für die Monatskarte.
Schulausflüge und Klassenfahrten:
auch dafür werden die „tatsächlichen“ Kosten anerkannt und bezahlt - auch für die, die bereits stattgefunden haben.
Nachhilfeunterricht
wird ebenfalls erstattet. Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die
Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von „berücksichtigt“.
Ob diese„Lernförderung“ allerdings „geeignet“ und „erforderlich“ ist, muss die
Schule bescheinigen.
Und dann sieht das Gesetz vor, auch diese Kosten rückwirkend zu erstatten.
Alle diese, aus dem Regelsatz bislang vom Munde abgesparten Leistungen –
also nicht nur Spiel, Spaß und Essen -
kann man für das 1. Vierteljahr 2011 zurückfordern – und zwar bar ausgezahlt.
Dringender Hinweis derHartz4-Plattform:
„unbedingt eine Eingangsbestätigung für die Anträge mit nach Hause nehmen!“ erinnert Brigitte Vallenthin.
„Es könnte sonst vielleicht passieren, dass die Anträge „verloren“ gegangen oder „nicht
angekommen“ sind.
Sowas sei schon mal vorgekommen, hört man.
“ Weiter rätBrigitte Vallenthin:
„Alle Anträge können formlos eingereicht werden.
Sie sollten aber unbedingt auch die Fortführung der Leistungen ab 1. April beinhalten.
Denn ohne Papierkrieg, gibt es auch dann das Bildungspaket nicht.“
Fußnote: alle „kursiven“ Zitate sind den §§ 28 und 77 des neuen Hartz
IV-Gesetzes entnommen.
Wiesbaden, 14. April 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
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