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Freitag, 6. April 2012

Anfechtung Bildungspaket...

PRESSEERKLÄRUNG vom O3. April 2012

BILDUNGSPAKET:

Landessozialgericht NRW Essen und Jobcenter Duisburg verzögern monatelang den Weg einer Eilklage gegen das Bildungspaket zum Bundesverfassungsgericht

Klägerin ist bereit, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu kämpfen, damit alle Kinder in Deutschland diskriminierungsfreie Chancengerechtigkeit erlangen können.

„Wer vorgestern glaubte, unsere Meldung über die Verfassungsbeschwerde zum Bildungspaket sei ein Aprilscherz,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest, „dem können wir versichern, dass uns das Thema, Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu erreichen, viel zu ernst ist, um damit Scherze zu treiben.“

Seit sie im Juni 2011 den Bildungspaket-Antrag im Jobcenter gestellt hatte, kämpfte eine alleinerziehende Mutter mit Unterstützung der Hartz4-Plattform um das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für ihre Tochter sowie Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland.

Bei ihrem Weg durch die Sozialgerichte ging es insbesondere darum, dass sie nicht mit der in den fünf Antragsformularen für das sogenannte Bildungspaket geforderten zahlreichen Freigaben ihrer Daten gegenüber beispielsweise Behörden, Schulen oder Caterern fürs Mittagessen einverstanden ist. Seit August 2011 stritt sie bei den Gerichten vor allem anderen für den Schutz vor Diskriminierung ihres Kindes.

Sie wandte sich gegen die Verfassungswidrigkeit von Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, die gegen das vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 verkündete „unverfügbare Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“ verstoßen – in das die Karlsruher Richter ausdrücklich auch das Recht auf „Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ eingeschlossen hatten.

Gegen den negativen Beschluss der ersten Instanz beim Sozialgericht legte sie in zweiter Instanz im September 2011 Beschwerde beim Landessozialgericht ein. Seit einem mündlichen Termin im November 2011 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen - das der Richter platzen ließ, weil er Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin als Beistand für die Klägerin zurückwies, obwohl das Sozialgerichtsgesetz dies ausdrücklich zulässt – muss die Klägerin zunehmend mehr den Eindruck gewinnen, als ginge es in dem Verfahren weniger darum, ihr zu ihrem eingeklagten Recht und Grundrecht zu verhelfen, als vielmehr darum,

vom diskriminierenden Bildungspaket abzulenken, das Verfahren zu verzögern und Sie zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

Das Jobcenter Duisburg wird nicht müde, seit nunmehr bald neun Monaten wieder und wieder von der Klägerin die sogenannte „Mitwirkungspflicht“, sprich Freigabe ihrer vom Sozialgesetzbuch ebenso wie vom Grundgesetz geschützten Sozialdaten einzufordern.

Die Behörde tut dabei so, als könne sie nicht lesen, dass dies bereits im Antrag ausdrücklich abgelehnt wurde. Auch bei ihrer letzten neuerlichen „Einladung“ ins Amt musste die Klägerin wieder einmal zu Protokoll geben, was längst in den Akten der Rechtsabteilung des Jobcenters wie auch in den Sozialgerichtsakten nachzulesen gewesen wäre:

„Die (...) angeforderten Dokumente können (...) nicht vorgelegt werden“

und die völlig ahnungslose Sachbearbeiterin zum zigsten Male „auf das anhängige Sozialgerichtsverfahren und den Schriftverkehr in“ ihrer eigenen „Verwaltungsakte“ hinweisen. Dann hätte sie sich und der Klägerin die Zeit für diesen Termin ersparen und Sinnvolleres tun können. Denn das Widerspruchsverfahren, das sie glaubte, jetzt noch einmal eröffnen zu können, war – nachdem fünf „Versagungs-, Entziehungs- und Ablehnungs-Bescheide“ vorausgegangen waren - längst von ihrer Behörde abgeschlossen worden.

Seit langer Zeit versucht auch das Rechtsamt der Stadt Duisburg im Sozialgerichtsstreit das lästige Thema Bildungspaket loszuwerden. Sieben Monate nach Einreichen der Bildungspaketklage beim Sozialgericht – behauptet es, zuletzt am 2. März, immer noch: „streitig“ sei „alleine die Regelleistungshöhe“.

Und als seien die zentralen Klagegründe zum Daten- und Diskriminierungsschutz niemals in den Schriftsätzen aufgetaucht, gibt sich der Vertreter der Stadt obendrein verwundert, als die Klägerin schließlich noch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts als Beweis zum Verfahren ergänzt, das genau ihre Position der Schutzwürdigkeit von Sozialdaten stützt (B 14 AS 65/11 R, vorläufige Medieninformation Nr. 2/12 des BSG am 25.01.2012).

Er erklärt willkürlich: es „ist hier nicht nachvollziehbar, welche rechtliche Bedeutung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.01.2012 im vorliegenden Verfahren zukommen soll.“

Und das Landessozialgericht in Essen übergeht mal einfach seinen eigenen „Beschluss“ im mündlichen Termin, den der Richter hatte platzen lassen, weil die Klägerin sich nicht mit dessen Aufforderung einverstanden erklärt hatte, ihrem vom Gesetz zugelassenen Beistand die Vollmacht und damit die Anwesenheit in der Verhandlung zu entziehen. In der „Niederschrift in dem Beschwerdeverfahren“ vom 29.11.2011 stand zwar ausdrücklich:

„Sodann ergeht folgender Beschluss: 1. Die Erörterung wird vertagt. 2. Der Senat wird über die Zurückweisung der Bevollmächtigten Brigitte Vallenthin durch Beschluss entscheiden. 3. Neuer Termin von Amts wegen.“ Darauf hatte die Klägerin vertraut und sich verlassen.

Stattdessen hat der zweite Senat des Landessozialgerichts NRW in Essen – nach dem Motto: was schert uns unser Geschwätz von gestern

- kurzerhand ohne weitere Begründung am 22. Dezember die Klage mit unanfechtbarem Beschluss abgewiesen - nachdem der Richter zuvor bereits im mündlichen Termin erklärt hatte, den entscheidenden und überwiegenden Teil der Klageinhalte nicht verhandeln zu wollen.

Die für die Klägerin nicht nachvollziehbar gänzlich an ihrem Klagegegenstand vorbei gehenden Ablehnungs-Begründung schloss mit dem Verweis auf ein durch Sprungrevision zum Bundessozialgericht gelangtes Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (S 48 AS 664/11), das – entgegen der richterlichen Beschluss-Ausführung - auch nicht andeutungsweise das Vorbringen der Klägerin zum Inhalt hat (B 14 AS 131/11 R).

Damit war bereits nach der zweiten Instanz der Weg fast frei, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Um hierfür jedoch die Voraussetzungen zur „Erschöpfung des Rechtsweges“ vollständig erfüllt zu haben, bedurfte es eines weiteren Rechtsmittels, der „Anhörungsrüge“ wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gemäß Artikel 103 Grundgesetz. Denn das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde erst dann annehmen, wenn vorher alle verfügbaren Rechtsmittel genutzt worden sind.

Die Anhörungsrüge musste spätestens binnen Zwei-Wochen-Frist nach dem Beschluss des Landessozialgerichts dort eingehen. Diese Frist hat die Klägerin am 9. Januar auch eingehalten.

Seitdem erreichten sie juristische Merkwürdigkeiten aus dem Landessozialgericht, die von ihr nicht anders denn als Verzögerung und Behinderung empfunden werden konnten. Es ist anzunehmen, dass die Ablehnung der Anhörungsrüge bereits seit dem 9. Januar fest stand und kurzfristig hätte entschieden werden können. Dennoch erhielt die Klägerin einen Ablehnungs-Beschluss erst fast drei Monate später, am 30. März.

- Zunächst kam am 11. Januar die Eingangsbestätigung mit einem falschen Datum - 10. statt 9. Januar. Wenn dieses Datum tatsächlich korrekt gewesen wäre, hätte die Anhörungsrüge wegen verspäteten Eingangs vom Landessozialgericht abgelehnt werden können. Damit wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle abgeschnitten gewesen.

- Mit erkennbarer Verärgerung gibt das Gericht seinen Fehler nach zwei Wochen endlich zu und bestätigt den fristgerechten Eingang.

- Gleichzeitig ermuntert es die Klägerin darin am 23. Januar erstmals :

„Ggfs. Teilen Sie die Rücknahme Ihrer Anhörungsrüge mit“.

- Diese Ermunterung verstärkt das Landessozialgericht schließlich noch einmal mit einem letzten Schreiben am 15. März, dessen Inhalt nur verblüffen kann:

„Um Überprüfung Ihres Tuns wird gebeten“.

Zusätzlich wird noch einmal der gesamte Klageinhalt willkürlich und demonstrativ in den Papierkorb geworfen:

„Die Frage nach Leistung zur Bildung und Teilhabe war nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Und das Gericht regt an zu prüfen:

„ob Sie Ihrem tatsächlichen Begehren (...) durch die Durchführung des dazu gebotenen Hauptsacheverfahrens entsprechen wollen oder ob Sie die hiesige – insoweit nicht zielführende – Anhörungsrüge weiter verfolgen wollen.“ Schließlich wird noch ein monetäres Lockmittel auf den Tisch gelegt:

„Die Rücknahme der Anhörungsrüge verursacht keine gesonderten Kosten“.

Der Richter schließt mit der freundlichen Aufforderung:

„Die Vorlage Ihrer Stellungnahme“ binnen zwei Wochen „fördert das Verfahren“.

Dabei hat er offen gelassen, ob es sich um das von der Klägerin begehrte oder das vom Gericht offensichtlich gewünschte Verfahren handelt.

Unterdessen hat die Klägerin die aktuell erschienene Studie von Bertelsmann Stiftung und Institut für Schulentwicklungsforschung Chancenspiegel dem Landessozialgericht als weiteren begründenden Beweis für ihre Anfechtung des sogenannten Bildungspakets vorgelegt.

Die weist nämlich fortdauernden Mangel an Chancengerechtigkeit in Deutschland nach. Beispielsweise offenbart sie den Ausschlussfaktor Armut für Bildungschancen bei gleicher Begabung u.a. für Nordrhein-Westfalen:

- „Die Chance eines Kindes aus oberen Sozialschichten, das Gymnasium zu besuchen, ist 5,5 mal höher als die eines Kindes aus unteren Sozialschichten)“.

Und sie betont die Grundlage ihrer Definition von Chancengerechtigkeit, die sich die Bundesregierung schleunigst zu eigen machen sollte, wenn sie sich nicht weiterhin jahrelanger internationaler Kritik an der Spaltung der deutschen Gesellschaft aussetzen will. Die Studie der Bertelsmann Stiftung, die die schulischen Probleme übertragbar in den Fokus nimmt,

- „versteht unter Chancengerechtigkeit die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch eine

gerechte Institution Schule, in der Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und natürlichen Merkmale keine zusätzlichen Nachteile erfahren, durch eine Förderung der Befähigung aller und durch eine wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten Personen.“

Diese Definition von Chancengerechtigkeit ist der aktuellste der nationalen, europäischen und internationalen Appelle an die Bundesregierung, ihre Maßgaben zu befolgen. Und sie zeigt die dringende, spätestens nach einem Jahr überfällige Notwendigkeit, das Bildungspaket auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu stellen.

Die Klägerin hat deshalb zur Wahrung der Frist von einem Monat seit dem Landessozialgerichtsbeschluss vom 22. Dezember 2011 am 24. Januar Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Register des Bundesverfassungsgerichts eingereicht, die dort bis zum Zurückweisungsbeschluss der Anhörungsrüge durch das Landessozialgerichts ruhte. Nachdem dieser nun am 30. März eingegangen ist, wird sie kurzfristig Antrag auf Übertragung in das Verfahrensregister und damit endgültig auf Überprüfung des Bildungspakets durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stellen.

Wiesbaden, 03. April 2012

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

die Hartz IV-Lobby

Fon 0611-1721221

Mobil 01525-3520721

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Sonntag, 1. April 2012

Bildungspaket beim Bundesverfassungsgericht

Bildungspaket:

aktuelle MELDUNG vom O1. April 2012

Von der Leyens leeres Chancengleichheits-Versprechen

zum 1. Geburtstag beim Bundesverfassungsgericht

Landessozialgericht NRW macht den Weg frei für eine Entscheidung der Karlsruher Richter

Bereits am 24. Januar hatte Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren zweier nordrheinwestfälischer Klägerinnen gegen das sogenannte Bildungspaket in Karlsruhe persönlich übergeben

- zunächst erst einmal zur Parkstation des Allgemeinen Registers (Az: AR 595/12).

Jetzt hat am 30. März das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen

mit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs

endgültig den Weg frei gemacht, um die Übertragung vom Allgemeinen Register in das Verfahrensregister des BVerfG zu beantragen.

Damit werden erstmals – seit dem mit dem Hartz IV-Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) verkündeten

„Grundrecht“ auf „unverfügbares menschenwürdiges Existenzminimum“

und dem damit verbundenen Recht auf „Bildung und Teilhabe“ - die Fragen zur Überprüfung auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen,

- ob der – nach aktueller Ein-Jahres-Bilanz - hoffnungslos gescheiterte, durch das Bildungspaket

vom Gesetzgeber legitimierte Verstoß gegen Chancengleichheit, Datenschutz und den Schutz vor Diskriminierung

- mit dem Grundgesetz, den Europäischen sowie internationalen Rechtsnormen vereinbar ist.

Der Antrag auf Übertragung vom Allgemeinen in das Verfahrensregister wird kurzfristig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Über Einzelheiten und Hintergründe wird die Hartz4-Plattform morgen berichten.

Wiesbaden, 01. April 2012

Brigitte Vallenthin
Presse Hartz4-Plattform die Hartz IV-Lobby Fon 0611-1721221 Mobil 01525-3520721 info@hartz4-plattform.de
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Samstag, 16. April 2011

Jetzt...RÜCKWIRKENDE ANTRÄGE stellen!!!

EILIGER AUFRUF:
30. April ist letzte Frist für Bildungspaket-Anträge ab 1. Januar

Hartz4-Plattform rät:
jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für
Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn


„Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Gesetzgeber:
Ursula von der Leyens neues Hartz IV-Gesetz schiebt zum 30. April dem
Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ und Teilhabe mal eben
den Riegel vor,“

empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

„Klammheimlich im allerletzten Paragrafen 77 lässt sie einfach beim hochgejubelten Bildungspaket diejenigen Eltern und Kinder durch den Rost fallen, die bis dahin

nicht erfahren haben, dass sie ihrvom Verfassungsgericht am 9. Februar letzten Jahres zugesichertes unverfügbares“ Grundrecht auf Teilhabe nur auf Antrag kriegen.

Und wer bis dahin nicht Bescheid weiß, hat nach dem Willen der „kinderlieben“
Sozialministerin Pech gehabt und und bleibt auf den Kosten für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeiten, Nachhilfe sowie Schulbus sitzen,

obwohl er es vom Amt hätte zurück fordern können.“

so Brigitte Vallenthin.

„Wenn schon nicht die BA-Verwaltungen ihren Informationspflichten nachkommen“, erklärt Brigitte Vallenthin,“ dann wollen wenigstens wir als Bürgerinitiative versuchen, noch möglichst viele Menschen über ihre Möglichkeiten aufzuklären“:

Weil – nach der Übergangsregelung im § 77 des neuen Gesetzes - die
folgenden „Leistungen (…) als zum 1. Januar 2011 gestellt“ gelten – sofern sie „bis zum 30. April 2011 beantragt“ werden, gibt es - rückwirkend letztmalig bis Antragstellung zum 30. April:

Mittagessen:

da, wo's Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen –
kann man „bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“
einen „Mehraufwand“ von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €.
Das gilt in Schulen nur „unter der Voraussetzung, dass die
Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.“ und
ebenso auch in Kindertagesstätten.

Sport, Musik, sonstige kulturelle Bildung ebenso Ferienfreizeiten:

wenn man an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hat,
so gibt es dafür monatlich 10 €.

Schulbus oder Bahn:
für „Schülerbeförderung“ zur „nächst gelegenen Schule“ gibt es die
„tatsächlichen Aufwendungen“ für die Monatskarte.

Schulausflüge und Klassenfahrten:
auch dafür werden die „tatsächlichen“ Kosten anerkannt und bezahlt - auch für die, die bereits stattgefunden haben.
Nachhilfeunterricht
wird ebenfalls erstattet. Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die
Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von „berücksichtigt“.
Ob diese„Lernförderung“ allerdings „geeignet“ und „erforderlich“ ist, muss die
Schule bescheinigen.
Und dann sieht das Gesetz vor, auch diese Kosten rückwirkend zu erstatten.


Alle diese, aus dem Regelsatz bislang vom Munde abgesparten Leistungen
also nicht nur Spiel, Spaß und Essen -

kann man für das 1. Vierteljahr 2011 zurückfordern – und zwar bar ausgezahlt.

Dringender Hinweis derHartz4-Plattform:

„unbedingt eine Eingangsbestätigung für die Anträge mit nach Hause nehmen!“ erinnert Brigitte Vallenthin.

„Es könnte sonst vielleicht passieren, dass die Anträge „verloren“ gegangen oder „nicht
angekommen“ sind.

Sowas sei schon mal vorgekommen, hört man.

“ Weiter rätBrigitte Vallenthin:

„Alle Anträge können formlos eingereicht werden.
Sie sollten aber unbedingt auch die Fortführung der Leistungen ab 1. April beinhalten.

Denn ohne Papierkrieg, gibt es auch dann das Bildungspaket nicht.“

Fußnote: alle „kursiven“ Zitate sind den §§ 28 und 77 des neuen Hartz
IV-Gesetzes entnommen.

Wiesbaden, 14. April 2011

Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

fon 0611-1721221
0160-91279465
eMail info@hartz4-plattform.de
internet www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-waehlen.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de



Dienstag, 12. April 2011

"Bildungspaket"-die dreiste Mogelpackung!

Anne Will hat recht:

das so genannte „Bildungspaket“ ist eine Mogelpackung

Hartz4-Plattform rät: jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn!

PRESSEERKLÄRUNG

vom 12. April 2011

Von der Leyens neues Gesetz raubt Kindern gleich mehrfach ihre Rechte

„Manchmal haben die Wochenend-Fernseh-Plappereien durchaus mehr als nur ein Körnchen - am vergangenen Sonntag sogar einen überzeugend dicken Sandberg an Wahrheit, den Anne Will Ursula von der Leyen aus gutem Grund vor die Tür des Sozialministeriums gekippt hat,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest.

„Eine „Mogelpackung“ scheint nach Einschätzung der ARD-Moderatorin das so genannte „Bildungspaket“ im neuen Hartz IV-Gesetz zu sein. Und sie überzeugte auch gleich mit schlagenden Beweisen

– beispielsweise einem Stresstest für die tatsächlichen Kosten der Teilhabe in einem Fußballverein.

Es ist ein Skandal: dieses heuchlerische Bildungspaket ist gleich ein mehrfacher Betrug an den Rechten armer Kinder sowie auch ihrer Eltern,“

so Brigitte Vallenthin.

Nach Ansicht der Hartz4-Plattform geht es bei diesem vergifteten PR-Coup – Bildungspaket genannt – in Wahrheit doch nur darum, den Kindern nicht den Regelsatz zu erhöhen.

Und die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass ihr angeblicher Geldsegen – eher wohl ein weiteres Aufbläh-Programm für staatliche Verwaltungen – den größten Teil der Kinder wohl gar nicht erreichen wird.

- Das Bildungspaket erfüllt nicht mal einen Bruchteil dessen, was es verspricht.

Nur ein Beispiel: der Fußballverein. Die Anne Will-Redaktion hat mal den Kicker-Stresstest gemacht: In Ursula von der Leyens Mogelpackung fehlen vollständig die um mindestens 400% das Bildungspäckchen übersteigenden Kosten für Sportkleidung, -Schuhe und sonstige über den Vereinsbeitrag hinaus gehenden finanziellen Aufwendungen.

Dem überzeugenden Video in der Sendung ist nichts hinzu zu fügen

http://daserste.ndr.de/annewill/media/annewill2829.html

– außer, dass es das bei allen anderen Bildungswünschen von Hartz IV-Eltern für ihre Kinder genauso aussieht. Da hilft auch wenig, dass Julia Klöckner, rheinlandpfälzische CDU-Hoffnung, eine Musikschule kennt, bei der man Instrumente ausleihen kann, und noch weniger, dass Sterne-Koch Tim Raue dieses Regierungs-Schönreden noch mit der inhaltslosen Worthülse toppt:

„Wir haben jetzt dieses tolle Bildungspaket.“

- Das Bildungspaket widerspricht der Pflicht zur „transparenten Berechnung“ des Regelsatzes,

wie es die Verfassungsrichter forderten– und zwar desjenigen für Kinder. Kinder mit einer so genannte „Teilhabe“-Mogelpackung mal eben aus einer transparenten Berechnung auszugliedern, ist folglich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2011 verfassungswidrig.

- Das Bildungspaket widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Auch hier waren die Verfassungsrichter eindeutig indem sie ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ postulierten, das sich auf “jeden Hilfebedürftigen“ bezieht.

Nachteil für die Betroffenen: eine grundgesetzlich verbürgte Gleichbehandlung aller Kinder wird mit der Vorbedingung zur Antragstellung und Antragsgewährung, mit dem guten Wille von Lehrern, mit lückenhaftem Angebot und mit Mut der Eltern verbunden, auch noch um dieses Grundrecht für ihrer Kinder beim Amt zu betteln.

Von wegen „Rechtsanspruch“ - wie die neue Hoffnung der CDU, Julia Klöckner es bei Anne Will formulierte:

wo es in der Schule kein Mittagessen gibt, da muss weiter Kohldampf geschoben werden.

Das Bildungspaket widerspricht dem Prinzip der freien, individuellen Entscheidung und entmündigt Eltern,

die nicht mal mehr frei im Sinne ihrer Kinder entscheiden können, ob und wo bzw. bei wem sie Sport treiben, Musik-, Mal- oder Tanzunterricht oder Nachhilfeunterricht nehmen wollen. Man muss gar nicht die Erinnerungen an „Kraft durch Freude“ oder „Freie deutsche Jugend“ bemühen, um zu spüren, dass da etwas extrem Ungutes unterwegs ist – wenn obendrein auch der Sachbearbeiter entscheiden wird, wie weit man zur Schule und zurück laufen könnte und keine kostenlose Buskarte braucht.

- Das Bildungspaket widerspricht dem Sozialdatenschutz,

weil es Eltern und Kinder verpflichtet, ihre Lebenssituation in Vereinen und anderen Organisationen sowie Bildungseinrichtungen offenbaren zu müssen. Und dass – wie aus den Ämtern zu hören ist - „der Ansturm nicht groß“ sei – ist doch der beste Beweis dafür, dass vielfach öffentlich geschmähte Hartz IV-Berechtigte sich aus Scham gar nicht trauen, diesen so genannten „Rechtsanspruch“ zu beantragen.

„Das alles bedeutet aber auch, dass wir uns von der Links-Partei – die doch die Belange dieser Menschen im Auge haben will – wünschten, sie würde nicht, wie Bodo Ramelow bei Anne Will, in das Loblied der Hartz IV-Parteien für's Bildungspaket einstimmt,“ resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht,

„sondern unser Engagement für die Abschaffung dieses Unsinns-Pakets und für die verfassungskonforme Ermittlung und Berechnung eines auch die „gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe“ einschließenden ausreichenden Kinder-Regelsatzes unterstützt.“

Fußnote: alle „kursiven“ Zitate sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zum Hartz IV-Regelsatz entnommen.

Wiesbaden, 12. April 2011

Brigitte Vallenthin

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