Anne Will hat recht:
das so genannte „Bildungspaket“ ist eine Mogelpackung
PRESSEERKLÄRUNG
vom 12. April 2011
Von der Leyens neues Gesetz raubt Kindern gleich mehrfach ihre Rechte
„Manchmal haben die Wochenend-Fernseh-Plappereien durchaus mehr als nur ein Körnchen - am vergangenen Sonntag sogar einen überzeugend dicken Sandberg an Wahrheit, den Anne Will Ursula von der Leyen aus gutem Grund vor die Tür des Sozialministeriums gekippt hat,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest.
„Eine „Mogelpackung“ scheint nach Einschätzung der ARD-Moderatorin das so genannte „Bildungspaket“ im neuen Hartz IV-Gesetz zu sein. Und sie überzeugte auch gleich mit schlagenden Beweisen
– beispielsweise einem Stresstest für die tatsächlichen Kosten der Teilhabe in einem Fußballverein.
Es ist ein Skandal: dieses heuchlerische Bildungspaket ist gleich ein mehrfacher Betrug an den Rechten armer Kinder sowie auch ihrer Eltern,“
so Brigitte Vallenthin.
Nach Ansicht der Hartz4-Plattform geht es bei diesem vergifteten PR-Coup – Bildungspaket genannt – in Wahrheit doch nur darum, den Kindern nicht den Regelsatz zu erhöhen.
Und die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass ihr angeblicher Geldsegen – eher wohl ein weiteres Aufbläh-Programm für staatliche Verwaltungen – den größten Teil der Kinder wohl gar nicht erreichen wird.
- Das Bildungspaket erfüllt nicht mal einen Bruchteil dessen, was es verspricht.
Nur ein Beispiel: der Fußballverein. Die Anne Will-Redaktion hat mal den Kicker-Stresstest gemacht: In Ursula von der Leyens Mogelpackung fehlen vollständig die um mindestens 400% das Bildungspäckchen übersteigenden Kosten für Sportkleidung, -Schuhe und sonstige über den Vereinsbeitrag hinaus gehenden finanziellen Aufwendungen.
Dem überzeugenden Video in der Sendung ist nichts hinzu zu fügen
http://daserste.ndr.de/annewill/media/annewill2829.html
– außer, dass es das bei allen anderen Bildungswünschen von Hartz IV-Eltern für ihre Kinder genauso aussieht. Da hilft auch wenig, dass Julia Klöckner, rheinlandpfälzische CDU-Hoffnung, eine Musikschule kennt, bei der man Instrumente ausleihen kann, und noch weniger, dass Sterne-Koch Tim Raue dieses Regierungs-Schönreden noch mit der inhaltslosen Worthülse toppt:
„Wir haben jetzt dieses tolle Bildungspaket.“
- Das Bildungspaket widerspricht der Pflicht zur „transparenten Berechnung“ des Regelsatzes,
wie es die Verfassungsrichter forderten– und zwar desjenigen für Kinder. Kinder mit einer so genannte „Teilhabe“-Mogelpackung mal eben aus einer transparenten Berechnung auszugliedern, ist folglich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2011 verfassungswidrig.
- Das Bildungspaket widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Auch hier waren die Verfassungsrichter eindeutig indem sie ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ postulierten, das sich auf “jeden Hilfebedürftigen“ bezieht.
Nachteil für die Betroffenen: eine grundgesetzlich verbürgte Gleichbehandlung aller Kinder wird mit der Vorbedingung zur Antragstellung und Antragsgewährung, mit dem guten Wille von Lehrern, mit lückenhaftem Angebot und mit Mut der Eltern verbunden, auch noch um dieses Grundrecht für ihrer Kinder beim Amt zu betteln.
Von wegen „Rechtsanspruch“ - wie die neue Hoffnung der CDU, Julia Klöckner es bei Anne Will formulierte:
wo es in der Schule kein Mittagessen gibt, da muss weiter Kohldampf geschoben werden.
Das Bildungspaket widerspricht dem Prinzip der freien, individuellen Entscheidung und entmündigt Eltern,
die nicht mal mehr frei im Sinne ihrer Kinder entscheiden können, ob und wo bzw. bei wem sie Sport treiben, Musik-, Mal- oder Tanzunterricht oder Nachhilfeunterricht nehmen wollen. Man muss gar nicht die Erinnerungen an „Kraft durch Freude“ oder „Freie deutsche Jugend“ bemühen, um zu spüren, dass da etwas extrem Ungutes unterwegs ist – wenn obendrein auch der Sachbearbeiter entscheiden wird, wie weit man zur Schule und zurück laufen könnte und keine kostenlose Buskarte braucht.
- Das Bildungspaket widerspricht dem Sozialdatenschutz,
weil es Eltern und Kinder verpflichtet, ihre Lebenssituation in Vereinen und anderen Organisationen sowie Bildungseinrichtungen offenbaren zu müssen. Und dass – wie aus den Ämtern zu hören ist - „der Ansturm nicht groß“ sei – ist doch der beste Beweis dafür, dass vielfach öffentlich geschmähte Hartz IV-Berechtigte sich aus Scham gar nicht trauen, diesen so genannten „Rechtsanspruch“ zu beantragen.
„Das alles bedeutet aber auch, dass wir uns von der Links-Partei – die doch die Belange dieser Menschen im Auge haben will – wünschten, sie würde nicht, wie Bodo Ramelow bei Anne Will, in das Loblied der Hartz IV-Parteien für's Bildungspaket einstimmt,“ resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht,
„sondern unser Engagement für die Abschaffung dieses Unsinns-Pakets und für die verfassungskonforme Ermittlung und Berechnung eines auch die „gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe“ einschließenden ausreichenden Kinder-Regelsatzes unterstützt.“
Fußnote: alle „kursiven“ Zitate sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zum Hartz IV-Regelsatz entnommen.
Wiesbaden, 12. April 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
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