Bildungspaket vor Gericht:
PRESSEERKLÄRUNG
vom 17. November 2011
Termin - 29. November, Landessozialgericht NRW, Essen
die Klage für ein Kinder-Grundeinkommen
- antragslos und diskriminierungsfrei wie vom VAMV sowie dem DKSB gefordert
„Dass das sogenannte Bildungspaket nunmehr in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht erörtert wird, ist für uns ein weiterer erfolgreicher Schritt, um schließlich den Bundesverfassungsrichtern die Frage stellen zu können, ob eine derart diskriminierende Ungleichbehandlung armer Kindern mit der Verfassung vereinbar ist,“
stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest.
„Wir hoffen am 29. November in Essen Karlsruhe etwas näher zu kommen.
Denn in dem Verfahren wurde die Anhörung der wichtigsten Kinder-Lobby-Verbände – des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) - als sachverständige Zeugen beantragt.
Es wird Zeit, dass diese kritischen Stellungnahmen endlich zur Kenntnis genommen werden, nachdem sie vor der Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes offensichtlich nur aus einem Grunde unter den Teppich gekehrt wurden:
sie passten nicht in das Konzept von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen.“
- Zentraler Gegenstand der Eilklage
ist der Antrag auf Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zum Zwecke der Prüfung, ob die Splittung der SGB II-Leistungen für Kinder in Regelsatz und Bildungspaket mit der Verfassung sowie dem am 09.02.2010 verkündeten, unverfügbaren Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ vereinbar ist.
In ihren Begründungen stützt sich die Klage vor allem auf die Stellungnahme des VAMV sowie die im Tenor gleiche des DKSB, die zwar fristgerecht eingereicht, aber weder in der öffentlichen Anhörung noch in der Veroffentlichung der Bundestagsdrucksache Würdigung – noch nicht einmal Erwähnung fanden.
Deren zentrale Kritikpunkte bzw. Forderungen liegen in folgendem:
- Es fehlt eine eigene, kinderspezifische Berdarfsermittlung, die der Gesetzgeber unterlassen hat.
Der VAMV weist insbesondere auf den zu niedrigen Anteil für Ernährung hin – den das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinderernährung feststellte.
- Auch die einzelnen Vorgaben im Bildungspaket sind ebenfalls nicht ermittelt sondern nur ins Blaue geschätzt worden.
- Zusammen mit dem DKSB fordert der VAMV eine Kinder-Grundsicherung von monatlich 500,- €.
- Die bürokratischen Hürden des Bildungspakets verstoßen gegen das Gleichheitsgebot sowie die Rechte auf Informationelle Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Persönlichkeit.
- Zusätzlich verletzen die in den Bildungspaket-Anträgen Auskünfte und Datenschutz-Freigaben schwerwiegend die Antidiskriminierungs-Rechte der Europäischen Gesetzgebung, die für Deutschland bindendes Recht sind.
- Die vorliegende Hartz IV-Gesetzgebung verstößt bezüglich der Kinderrechte gegen weltweite Normen wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft, die Europäische Menschenrechtskonvention, den UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die UN-Kinderrechtskonvention.
Zusätzlich rügt die Klage die Verfallszeiten für rückwirkende Anträge mittels Fristsetzung:
- „Ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz“ wäre nach Bundesverfassungsgerichts-Urteil „schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen“.
Das aber schließt Verfalls- bzw. Antrags- Fristen aus.
Wegen der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung des Verfahrens und des gesellschaftspolitisch essentiellen gleichen Bildungsanspruchs für alle Kinder
wurde beim Landessozialgericht die Ladung und Anhörung folgender sachverständiger Zeugen beantragt:
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Armutsforscher an der Universität Köln
- insbesondere zum Thema der vielfältigen Diskriminierung armer Kinder in aussichtsreichen Bildungswegen.
Familienrechts-Anwältin Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
- insbesondere zum Thema Kinderarmut bei Alleinerziehenden und allgemein zur differenzierten, kritischen Stellungnahme des VAMV zum neuen Gesetz sowie der 500-€-Grundsicherungs-Forderung.
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB)
- insbesondere zum Thema des 5-Punkte-Plans der Initiative des Zukunftsforum Familie unter dem Motto „befähigen statt bevormunden“ - mit Kritik an einem Gutscheinsystem, an der Inkompetenz der Arbeitsverwaltung für Erziehungsfragen und der
Notwendigkeit einer existenzsichernden Grundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern.
„Wir hoffen – im Sinne der Gleichbehandlung aller Kinder in diesem Lande -, dass es dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen der Mühe wert ist, kompetenten Kinderlobbys, VAMV und DKSB sowie Armutsforscher Butterwegge Gehör zu verschaffen
– und einer unabhängigen richterlichen Entscheidung eine Chance zu geben“,
so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
Die vollständige Stellungnahme des VAMV in Kürze auf www.hartz4-plattform.de
Wiesbaden, 17.11.2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
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