Hartz IV-Fördern à la Jobcenter Harz:
PRESSEERKLÄRUNG
vom 02. Dezember 2012
Klomann auf dem Weihnachtsmarkt-sonst gibt’s noch eine
Sanktion
Abwickeln von Aufstockern für die „Erfolgs“-Statistik im Wettbewerb ums beste Jobcenter
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Abwickeln von Aufstockern für die „Erfolgs“-Statistik im Wettbewerb ums beste Jobcenter
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Mit Schikanen, Diffamierungen, Datenschutz-Verstößen und
Sanktionen -
über die die Hartz4-Plattform bereits Mitte September
berichtete -
verfolgt das Jobcenter Harz offenbar nur ein Ziel, einen
Dienstleistungs-Unternehmer trotz sinkenden
Aufstockungsbedarfs mit
allen Mitteln zur Aufgabe seiner Firma zu drängen.
Nachdem er allen Schikanen widerstanden hat, will das Jobcenter ihm jetzt
offenbar als
finalen Schuss an den öffentlichen Pranger stellen:
er
erhält eine
Job-Pflicht-Aufforderung, sich als Klomann auf dem
Weihnachtsmarkt
seines Firmensitzes und Heimatortes zu stellen
- kaum 150
m von seinem Zuhause entfernt. Andernfalls werde man ihm die
Leistungen um 60% kürzen. Jeweils 30% haben seine Frau und er bereits in
der Tasche.
Und
trotz klarer - vom Sozialgericht zunächst mit
Vergleichsangebot bestätigter - Rechtswidrigkeit knickt plötzlich der
Richter ein.
Er toppt diesen Schritt auch noch seinerseits mit einem
Sozialdaten-Verstoß, nämlich der Weitergabe der
Sozialdaten an Dritte.
Und am Ende scheint die ganze Tortur für den Betroffenen
alleine im Dienste kurzfristiger statistischer Erfolgsmeldungen zu
stehen - ohne dabei die Folgen zu verraten, dass es nämlich am Ende
den
viel zitierten Steuerzahler ein Mehrfaches kosten wird.
Amtspost-Tsunami bis zu Zermürbung und körperlichem
Zusammenbruch
Vor einem Jahr hatte - wie die Hartz4-Plattform erfuhr -
für den über 60-Jährigen ein Schikane-Marathon aus dem Eigenbetrieb
Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) Jobcenter Landkreis Harz
begonnen, dessen Zeit- und Arbeitsaufwand für Verwaltungs- und
Gerichtspost sowie damit verbundene Fristen mittlerweile sein Unternehmen nahezu
lahm legt. Es ging Schlag auf Schlag:
- Am 11.11.2011 erfolgt beim Termin im Jobcenter die
erste Aufforderung an den Kleinunternehmer, seine Firma einzustellen und
sich dem angeblich einträglicheren Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen.
- Kurz darauf soll die Ehefrau ohne Begründung zum
Amtsarzt bestellt werden und eine Freigabe der ärztliche Schweigepflicht
unterzeichnen.
- Schließlich widersteht das Ehepaar auch dem
mutmaßlichen Versuch, sich durch finanzielles Ausbluten mittels zu geringer
Leistungszahlungen in die Knie zwingen zu lassen.
- Mit Überprüfungsantrag und Widerspruch nachgeforderte
zu geringe Leistungen werden nicht ausgeglichen und auf die
juristische lange Bank geschoben.
- Stattdessen erhalten die „Kunden“ an den Haaren herbei
gezogene Rückforderungen, deren Begründungen selbst der üblichen Verwaltungspraxis widersprechen.
- Die Flut an Amts-Post sowie die Bewältigung zahlreicher
daraus durch die Behörde mutwillig provozierter
Sozialgerichtsverfahren haben inzwischen ein Ausmaß erreicht, das alle Grenzen der
Zumutbarkeit für die Jobcenter-„Kunden“ sprengt.
Alleine in den letzten beiden Monaten waren
-
weit über 30 Posteingänge zu bewältigen,
-
die einen Umfang deutlich mehr als 200 Seiten hatten,
-
für die aufwändige Recherche der Rechtsfolgen nötig war.
-
Etwa 30 Fristen und entsprechende Stellungnahmen waren fällig,
-
von denen mindestens 10 immer noch zur Bearbeitung anstehen.
- Auch an diesem - wie inzwischen an jedem - Wochenende
quillt der Briefkasten wieder über: 6 x dicke, seitenlange Amts- und Gerichtspost-Briefe und abermals neue Fristen zur Stellungnahme.
Dabei konnten die alten noch nicht einmal vollständig bewältigt
werden.
Inzwischen stellt sich für den auf diese Weise
schikanierten Dienstleistungsunternehmer und seine mitarbeitende
Ehefrau - nach dieser
willkürlichen Dauerbelastung - zusätzlich die Frage, wie
lange ihre körperliche und psychische Gesundheit diesem
existenzbedrohenden Dauerbeschuss noch Stand halten kann. Diese Frage jedoch
nach der körperlichen Unversehrtheit seiner Kunden, scheint sich
im Jobcenter Landkreis Harz offensichtlich niemand zu stellen.
Das Sozialgericht wird angerufen
Getoppt wird diese unglaubliche, jedoch keineswegs
seltene Geschichte - neben einem neuerlichen 2. Sozialdatenschutzverstoß aus
den Amtsstuben der „KoBa Jobcenter Landkreis Harz“ - jetzt obendrein mit Merkwürdigkeiten aus dem mittlerweile angerufenen
Sozialgericht Magdeburg.
Dort hat der Vorsitzende der 15. Kammer
zunächst im Rahmen der Eilklage
einen Vergleichsvorschlag zur Rücknahme der 30%-Sanktionsbescheids
sowie Nachzahlung der
Leistungskürzung unterbreitet.
Damit bestätigt er, dass die erst 5 Monate
nach dem Ende einer Eingliederungsvereinbarung verkündete
Sanktion einer Pflichtverletzung rechtswidrig sei.
Richter Hausmann
erklärt folglich seinen Vergleichsvorschlag so:
es „dürfte der Sanktionsbescheid (...) rechtswidrig sein.
Denn er steht
nicht mehr in hinreichendem zeitlichen Zusammenhang mit
der
sanktionierten Pflichtverletzung. (...) Der
Pflichtverstoß lag (...) in
der Zeit (...) bis 07.06.2012. Als hinreichend wird
überwiegend eine
Frist von drei Monaten angesehen (z.B. Eichler/Spelbring,
Kommentar zum
SGB II, 2. Auflage,§ 31 Rn. 60). Ausgehend von dem
letzten
Pflichtverstoß am 07.06.2012 war die Frist daher am
16.10.2012 bereits
abgelaufen.“
Wenn man dem folgt, hätte nach dem 07.09. kein
Sanktionsbescheid mehr
ausgestellt werden und die Leistung nicht gekürzt werden
dürfen, also
der Sanktionsbescheid vom 16.10. für ungültig erklärt
werden müssen.
Plötzlicher Sinneswandel des Richters
Wenige Tage später plötzlich kommt anstelle einer
Reaktion des Jobcenters auf den Vergleichsvorschlag die Kehrtwende des
Gerichts: man habe „in der Tat“ den „Satz 5 des § 31b SGB II übersehen.
Die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides“ bedürfe
„daher
erneuter Prüfung“.
Was nun den Sinneswandel von Richter Hausmann, dem
Vorsitzenden der 15. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg ausgelöst haben mag,
bleibt dem Kläger verborgen. Nicht zu verbergen ist allerdings, dass
seine 15. Kammer für einen neuerlichen Sozialdaten-Verstoß -
mittlerweile den 3. für den Betroffenen - verantwortlich ist.
Verletzung des Sozialgeheimnisses aus dem Gericht
Denn die Post aus dem Sozialgericht erreicht den Kläger
nicht etwa von dort, sondern von am Verfahren überhaupt nicht
beteiligten, dem Kläger unbekannten Dritten, die diesen ihnen zugesandten
„Irrläufer“ aus dem Sozialgericht daraufhin dem Kläger direkt zusenden.
Da stellt sich für die Hartz4-Plattform schließlich die
Frage: muss er nun etwa auch noch ein Verfahren wegen Befangenheit oder
auf Ausschluss des Richter eröffnen, damit endlich Schluss ist mit dem
offenbar nicht enden wollenden öffentlichen Breittreten seiner
Sozialdaten?
Existenzzerstörung durch das Jobcenter
Schon einmal nach der Wende wurde das betroffene Ehepaar
abgewickelt.
Beide arbeiteten zuvor in leitender Stellung der Forschungsabteilung eines großen Unternehmens. Die DDR wurde abgewickelt und
mit ihr die Arbeitsplätze. Soll nun nach 20 Jahren eine zweite
Abwicklung erfolgen, nachdem mit fast selbstausbeuterischem Einsatz eine
kleine neue selbständige Existenz aufgebaut worden ist?
Mit dem unsäglichen Klomann-Jobangebot auf dem
heimatlichen Weihnachtsmarkt drängt sich fast der Eindruck auf, als
wolle das JC - nachdem seine Bemühungen ein Jahr lang erfolglos blieben
- mit einem letzten finalen Schuss am öffentlichen Pranger versuchen,
den kurz vor der Rente stehenden Kleinunternehmer ins geschäftliche
Aus und in die Erfolgsstatistik des Jobcenters zu schießen.
Höhenflüge der „Erfolgsstatistik“ beim Rückgang von Hartz
IV-Berechtigten
Schon ein Blick auf die Seite eins des monatlichen
„Arbeitsmarkt-Reports“ der zuständigen „KoBa Jobcenter
Landkreis Harz“ zeigt, dass findige Statistik-Füchse offenbar entdeckt
haben: nur mit dem Plattmachen von Selbständigen kommt die Erfolgskurve
angeblich sinkender Arbeitslosenzahlen noch in Schwung.
Seit August
2011 wurde ihr gegenüber den abhängig Beschäftigten mehr als doppelt so
hoher Anteil am statistischen Rückbau der Arbeitslosigkeit in den Fokus
der
Jobcenter-Monatsberichte gerückt. Bis Dezember tat sich
erst einmal wenig: der Anteil blieb um 23 %.
Der Druck gegen die
selbständigen Aufstocker - wie man aus der Region hört - wurde immer
massiver gesteigert
und zeigte schließlich signifikante Wirkung in
der Erfolgsstatistik: seit Januar 2012 ein Anstieg um
monatlich rund 1 %, im Juni dann der deutliche 3%-Sprung auf 29% und bis Juli
nähert sich die Quote der selbständigen Aufstocker am Rückgang der
Arbeitslosenzahlen
der 30%-Grenze.
Den Hut nehmen, wenn sie es nicht können
„Da bleibt für die Hartz4-Plattform nur die Aufforderung
an die zuständige Sozialministerin von der Leyen und vor Ort an
den KoBa-Chef, Dirk Michelmann, in Sachen Hartz IV endlich dem bloßen
tagesaktuellen Kostensparen ein Ende zu setzen und sich des
§ 1 des
Ersten Sozialgesetzbuches zu erinnern.
Der fordert nämlich
gerade nicht dazu auf - wie die Ministerin nicht müde wird zu erklären,
„Geld in die Hand zu nehmen“.
Er verpflichtet vielmehr zur
„Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
Sicherheit“
und u.a. dazu
- „ein menschenwürdiges Dasein zu sichern“ sowie
- „besondere Belastungen des Lebens (...) abzuwenden oder
auszugleichen“
und nicht wie beim geschilderten Beispiel - als einem von
vielen -, den Menschen unzumutbare Belastungen des Lebens obendrein
noch zusätzlich aufzubürden. An diese „Aufgaben des Sozialgesetzbuches“
sollten sich die beiden Verantwortlichen schleunigst erinnern oder
andernfalls öffentlich zugeben, sie können es nicht und ihren Hut nehmen“, meint
Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin.
Wiesbaden, 02. Dezember 2012
Erster Bericht über diesen Fall: Presseerklärung vom
18.09.2012:
Brigitte Vallenthin
Presse
*Hartz4-Plattform*
*die Hartz IV-Lobby*
0611-1721221
01525-3520721
Der "Hartz4-Klingelbeutel" für Ihre Hilfe zur
Prüfung von 1. "Kosten der
Unterkunft", 2. "Sanktionen", 3.
"Regelsatz" und 4. "Bildungspaket" beim
Bundesverfassungsgericht, Spendenkonto:
Kto-Nr: 6040683600, BLZ 500 909 00, PSD Bank
Hessen-Thüringen,
Verwendungszweck:
H4P-Spende/BVerfG, Empfänger: Brigitte Vallenthin
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