Gesetzlicher Mindestlohn
Das Thema gesetzlicher Mindestlohn wird eine wichtige Rolle im
Bundestagswahlkampf spielen.
Bei der SPD und den Grünen steht die Forderung nach Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro im Zentrum ihrer Forderungen.
Die
Linkspartei tritt für zehn Euro ein.
Auf Dauer ist ein gesetzlicher Mindestlohn unausweichlich.
Es ist durchaus
möglich, dass nach den Bundestagswahlen ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt
wird.
Mehr und mehr wird deswegen die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns
entscheidend.
Deshalb ist es notwendig, unsere Argumente mit unserer Kampagne in der
Vorwahlzeit deutlich zu machen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro liegt
unter
dem gegenwärtigen
durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen.
Das
ergab unsere aktualisierte Berechnung.
Ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro läge deutlich darüber.
Allerdings
nicht, wenn man einen Eckregelsatz von mindestens 500 Euro für notwendig hält.
Und das tun wir.
Und das tun wir.
Ein gesetzlicher Mindestlohn muss deutlich über dem Hartz-IV-Niveau liegen,
das für notwendig gehalten wird.
Das ist bei einem Eckregelsatz von 500 Euro
nur der Fall, wenn der Mindestlohn von zehn Euro nicht mit Lohnsteuer
belegt wird.
In Frankreich werden Einkommen unterhalb des Mindestlohns nicht besteuert.
In Frankreich werden Einkommen unterhalb des Mindestlohns nicht besteuert.
Wir haben also gute Argumente, dass es auf einen gesetzlichen Mindestlohn
von 10 Euro lohnsteuerfrei ankommt.
Daher rufen wir als Kampagnenrat 500-10 Euch dazu auf, den Monat Mai zum
Aktionsmonat für
10 Euro lohnsteuerfreien gesetzlichen Mindestlohn
zu machen.
Bundesweit sollen in diesem Monat in möglichst vielen Städten und an möglichst vielen Orten Aktivitäten stattfinden.
10 Euro lohnsteuerfreien gesetzlichen Mindestlohn
zu machen.
Bundesweit sollen in diesem Monat in möglichst vielen Städten und an möglichst vielen Orten Aktivitäten stattfinden.
Wir fordern als Existenzminimum für Alleinstehende ein:
Für Erwerbslose: mindestens 500 statt 382 Euro
Hartz-IV-Eckregelsatz,
für Erwerbstätige: mindestens 10 Euro/h
lohnsteuerfreier gesetzlicher Mindestlohn, also ca. 1.300 Euro/Monat netto
bei einer 38,5-Stunden-Woche.
Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der
gesetzliche Mindestlohn als Existenzminimum eines Erwerbstätigen auch noch
mit Lohnsteuer belegt wird.
Damit sich möglichst viele Gruppen und Menschen an der Kampagne beteiligen
können, stellen wir als Materialien wie gewohnt kostenlos zur Verfügung:
Die aktualisierte Bündnisplattform für 500 Euro
Eckregelsatz und 10 Euro Mindestlohn:
das aktualisierte Flugblatt für 10 Euro gesetzlichen
Mindestlohn:
die aktualisierte Unterschriftenliste:
(Bitte beachtet, dass Unterschriftenlisten seit März 2012 nur noch an
die Adresse von Helmut Woda in der Redtenbacher Straße 20 in 76133
Karlsruhe gesendet werden können. Wenn Ihr ältere Ausdrucke der
Unterschriftenliste habt, sendet sie bitte ebenfalls nur nach Karlsruhe!)
Außerdem stehen natürlich alle Materialien zur Verfügung, die Ihr auf
unserer Internetseite findet:
darunter auch wieder das Transparent für 500/10 und unsere
10-Euro-Aufkleber.
Wir schlagen allen Organisationen, welche die Forderungen der
Bündnisplattform unterstützen, vor, sich dem Aktionsmonat anzuschließen. Große
Organisationen können auch ihre Ortsgruppen oder entsprechende
Untergliederungen zur aktiven Beteiligung auffordern.
Schon jetzt sammeln wir Ankündigungen für Aktionen vor Ort. Teilt sie uns
mit, per E-Mail an die Adresse info@mindestlohn-10-euro.de!
Lasst uns den Druck für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von
mindestens zehn Euro (lohnsteuerfrei) weiter erhöhen!
Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland)
Frank Eschholz (Soziale Bewegung Land Brandenburg)
Rainer Roth (Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne und
Klartext e.V.)
Frank Jäger (Tacheles Sozialhilfe)
Edgar Schu und Helmut Woda (Aktionsbündnis Sozialproteste)
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