Versicherte haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine
zusätzliche Unterstützung zum Festzuschuss zu erhalten
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen.
Zuschuss-Antrag vorher stellen!
Viele Versicherte wissen nicht, dass sie sich bei einer unzumutbaren finanziellen Belastung weitgehend vom selbst zu zahlenden Eigenanteil befreien lassen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten bei der
Zahnersatzversorgung von Eigenbeteidigungen vollständig befreit werden, um die Kaufähigkeit Ihres Gebisses wieder herstellen zu können!!!
Die Kasse zahlt dann einen
zusätzlichen Zuschuss!
Dieser muss aber unbedingt vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden.
Als unzumutbar belastet gelten:
Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung nach SGB II oder Bafög
sowie alle,
deren monatliche Bruttoeinnahmen 2011- die Grenze von 1022 Euro (mit einem Angehörigen 1405,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen zuzüglich 255,50 Euro) nicht übersteigen.
Liegt das Einkommen etwas über den Grenzen, greift eine sogenannte gleitende Härtefallregelung.
Dazu sollte man sich bei der Krankenkasse individuell beraten lassen
Quelle: http://www.vdk.de/de25363Merkblatt zur vollständigen Befreiung bei der Versorgung mit Zahnersatz!
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